Drucksache - 2759/XVIII  

 
 
Betreff: Spandauer Bürger wollen mehr Service - Sonntagsöffnung der Bezirkszentralbibliothek
(Antrag der Fraktion der FDP vom 14.03.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Vorberatung
12.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP v. 14.03.2011
BE BUK v. 12.04.2011
Vorl. z.K. v. 31.08.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, in einem einjährigen Versuch die Bezirkszentralbibliothek in der Carl-Schurz-Straße im Rahmen von besonderen Anlässen (verkaufsoffenen Sonntagen, Stadtteilfesten, Weihnachtsmarkt etc

Der Beschluss greift eine Forderung auf, die in der Öffentlichkeit, Politik und Fachöffentlichkeit seit mehreren Jahren diskutiert wird. Einer grundsätzlichen Öffnung von Öffentlichen Bibliotheken am Sonntag steht gegenwärtig jedoch das Arbeitszeitgesetz entgegen. § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, Absatz 7, erlaubt die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ausdrücklich nur an „wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken“. Änderungen im Arbeitsrecht sind Sache des Bundes. Es werden von Zeit zu Zeit Bundesratsinitiativen erwogen, diese Ausnahmeregelung auch auf Öffentliche Bibliotheken auszuweiten. Nach meinem aktuellen Wissenstand ist zur Zeit jedoch keine entsprechende Initiative beim Bundesrat anhängig.

 

Im Herbst 2009 ergab eine Umfrage des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zu einer von der Freien und Hansestadt Hamburg erwogenen Bundesratsinitiative zur Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG mit dem Ziel, auch öffentlichen Bibliotheken die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, dass diese Initiative aus kulturfachlicher und -politischer Sicht von den meisten Ländern zwar befürwortet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht jedoch nicht unterstützt wird.

 

Das Land Hessen hat einen anderen Weg eingeschlagen und am 26.01.2010 durch Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen, dass Videotheken und Bibliotheken künftig sonntags von 13 Uhr an öffnen dürfen.

 

In Bremen wurde vom Magistrat der Stadt als Übergangsregelung bis zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes eine Sonntagsöffnung der Bibliothek aus besonderen Anlässen eingeführt. Hierbei bezog man sich auf die Möglichkeit für Geschäfte, die Öffnung im Rahmen verkaufsoffener Sonntage mit Ausnahmegenehmigung nach § 11 Bremisches Sonn- und Feiertagsgesetz zu ermöglichen.

 

Wie die rechtliche Grundlage einer Öffnung an Sonntagen in Spandau einzuschätzen ist, müsste also erst rechtlich überprüft werden. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen die Leiterinnen und Leitern in den Berliner Öffentlichen Bibliotheken davon aus, dass eine entsprechende Entscheidung des Bundes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes der richtige Weg und abzuwarten ist.

 

Erfahrungen in Bremen mit der Öffnung zu besonderen Anlässen

Die Bibliothek wurde an den bisher geöffneten Sonntagen durchaus gut, aber weniger stark als an normalen Öffnungstagen frequentiert. Dies wird darauf zurückgeführt, dass der Sonntag nicht als Öffnungstag im Bewusstsein der Kundinnen und Kunden verankert ist und die Bibliothek zudem mit Stadtfesten in Konkurrenz steht.

Einer geregelten und durchgängigen Sonntagsöffnung künftig wird so auch in Bremen der Vorzug vor einer sporadischen Öffnung zu besonderen Anlässen gegeben.

 

Die Situation in Spandau

Die Leiterin der Stadtbibliothek Spandau begrüßt die Initiativen zur Einführung einer Sonntagsöffnung in Bibliotheken, da diese gesellschaftliche Aufgabe nur erfüllen können, wenn sie sich den Lebensumständen ihrer Zielgruppen anpassen und ihre Öffnungszeiten den Verpflichtungen der Bürger aus der Arbeitswelt, dem Studium und der Familienverträglichkeit entsprechen (s. Stellungnahme des Bibliotheksverbandes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur Öffnung von Öffentlichen Bibliotheken am Sonntag vom 30.10.2007).

 

Dennoch sind in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragestellungen zur Situation der Bibliothek in Spandau zu bedenken:

-          Eine Öffnung der Bezirkszentralbibliothek zu besonderen Anlässen würde, entsprechend der Erfahrungen in Bremen, aufgrund der fehlenden Verankerung im Bewusstsein der Kundinnen und Kunden und der Konkurrenz zu attraktiven Veranstaltungen in der Altstadt nicht die erwartete Resonanz finden.

-          Sinnvoller als Öffnungen von Öffentlichen Bibliotheken zu besonderen Anlässen ist eine generelle Sonntagsöffnung. Aufgrund der besonderen Lage der Zentralbibliothek in der Altstadt, erscheint eine solche jedoch in Spandau, zu einer Zeit, in der alle Geschäfte geschlossen sind, zur Zeit nicht vordringlich.

-          Denn im Rahmen einer Benutzerbefragung Ende letzten Jahres stellte sich heraus, dass die Forderung nach Sonntagsöffnung nicht erhoben wurde; sicherlich auch, weil eine solche Möglichkeit noch nicht das Bewusstsein der Spandauer Bürgerinnen und Bürger erreicht hat. Statt dessen wurde sehr eindringlich wochentags eine frühere Öffnung und an Samstagen eine längere Öffnung gewünscht. Diese Forderungen hätten bei einer Überlegung nach Ausweitungen der Öffnungszeit aus Sicht der Bibliothek eindeutig Vorrang.

-          Die gegenwärtige Personalsituation in der Bibliothek stellt sich aufgrund der Personalpolitik des Landes Berlin (Stellenpool) und der Haushaltslage des Bezirks

-          Spandau zur Zeit außerordentlich schwierig dar. Aufgrund unbesetzter Stellen und Dauererkrankungen ohne Vertretung sah sich die Bibliothek bereits Ende letzten Jahres gezwungen, die bisher großzügigen Öffnungszeiten der Bezirkszentralbibliothek einzuschränken, Aufgrund hinzukommender kurzfristiger Personalausfälle müssen auch Stadtteilbibliotheken vorübergehend geschlossen werden. In dieser Situation hat die Konsolidierung der bestehenden Öffnungszeiten leider absolute Priorität vor jeglicher Ausweitung.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann eine Sonntagsöffnung zur Zeit nicht umgesetzt werden. Das Thema kann erst wieder bei veränderten Rahmenbedingungen (Arbeitszeitrecht, Personalsituation etc.) erneut aufgegriffen und geprüft werden.

 

Berlin-Spandau, den 31. August 2011

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Birkholz                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

 

5 Gegenstimmen

5 Gegenstimmen

   (2 Bezv. der Fraktion der SPD,

   1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD,

   1 Bezv. der Fraktion der GAL,

   1 Bezv. der Fraktion PANTHER)

Begründung:

 

 
 

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