Drucksache - 2744/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt,
a) bereits bei der Anmeldung von zuziehenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen bzw. schulwilligen Jugendlichen (Oberstufe), die in Deutschland noch keinen Schulbesuch absolviert haben, im Bürgeramt (Meldestelle) ein Informationsblatt über die erforderlichen Schritte und die Adressen der zuständigen Anlaufstellen herauszugeben. b) seitens der im Bezirk zuständigen Mitarbeiter/-innen auf eine zügige Einleitung der erforderlichen Untersuchungen zum Schulbesuch zu sorgen. c) sich bei den zuständigen Stellen ebenfalls für eine zügige Bearbeitung entsprechender Anträge bzw. der Einleitung der erforderlichen Untersuchungen zum Schulbesuch einzusetzen. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0