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Drucksache - 2713/XVIII  

 
 
Betreff: Länderfinanzausgleich verteidigen!
(Antrag der Fraktion der SPD vom 14.02.2011 und Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 23.02.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR'in Kleineidam
Verfasser:BzStR'in Kleineidam 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
25.05.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 14.02.2011
Änd.Antr. CDU v. 23.02.2011
Vorl.z.K. v. 11.05.2011
Vorl. z. K. v. 30.07.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, als Teil der Berliner Verwaltung die Anstrengungen des Senats von Berlin öffentlich zu unterstützen, den Finanzausgleich zwischen Bundesländern mit hohem Steueraufkommen und solchen mit geringerem in seiner jetzigen Form u

1. Zwischenbericht vom 11.5.2011

 

 

Wie bereits im 1. Zwischenbericht mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt antragsentsprechend an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt. Nunmehr hat das Bezirksamt die folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Maßgeblich für die horizontale Verteilung der Steuereinnahmen unter den Ländern ist grundsätzlich das örtliche Steueraufkommen. Die Landessteuern sowie der Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden dieser Länder erhoben werden. Korrekturen werden über Zerlegungen bei der Lohn- und Körperschaftsteuer sowie bei der Abgeltungsteuer vorgenommen, weil aus Gründen der Steuererhebungstechnik diese Steuern nicht in dem Land erhoben werden, dem sie nach der Steuersystematik zugeordnet werden müssen.

 

Das System des Länderfinanzausgleichs hat nun die Aufgabe, die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen auszugleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen. Das horizontale Ausgleichssystem ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:

 

* die horizontale Umsatzsteuerverteilung,

* der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern,

* die den horizontalen Länderfinanzausgleich ergänzenden Bundesergänzungszuweisungen.

 

Ein - wie auch immer zu objektivierender - Ausgabenbedarf ist nicht Gegenstand des Länderfinanzausgleichs. Der Bund kann jedoch besondere Leistungsschwächen durch Bundesergänzungszuweisungen ausgleichen. Dies ist etwa bei den sog. Solidarpaktmitteln für teilungsbedingte Sonderlasten der Fall.

 

Zu dem Beschluss der BVV Spandau vom Februar d.J. sei angemerkt, dass mit dem zwischenzeitlichen Regierungswechsel in Baden-Württemberg sich auch die dortige Diktion verändert hat.

Anders als bei der Vorgängerregierung stellt der Koalitionsvertrag 2011 bis 2016  zwischen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Baden-Württemberg auf Regelungen für die Zeit nach 2019 ab, wenn das heutige Finanzausgleichsgesetz ausgelaufen sein wird. Gleichzeitig kündigt der Koalitionsvertrag an, dass Baden-Württemberg die Initiative für eine zeitnahe Einberufung einer Kommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ergreifen werde. In seiner Regierungserklärung vom 25. Mai 2011 hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann zudem ausgeführt: "Nun ist es an der Zeit, dass unser Land wieder eine in Inhalt und Ton seriöse und seiner Bedeutung angemessene Rolle in der anstehenden Reform des Finanzföderalismus einnimmt. Dies bedeutet Konzepte, dies bedeutet Gespräche, dies bedeutet Konsenssuche. Dies bedeutet aber auch eine entschlossene Reformperspektive, um das ungerechte und anreizfeindliche System zu modernisieren und auf eine neue Grundlage zu stellen. Aber mit dem Geist der Kooperation und nicht mit dem der Konfrontation. Klagen - wenn sie Aussicht auf Erfolg versprechen - sind das letzte und nicht das erste Mittel! So gehen wir die Dinge an." Über eine derartige Änderung der Strategie haben sich offenbar soeben auch die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und von Bayern verständigt.

 

Selbstverständlich macht das Land Berlin seine Interessenlage hinsichtlich des Länderfinanzausgleichs auf allen Ebenen deutlich. Dies gilt ebenso für die Darstellung der laufenden Konsolidierungsanstrengungen. Mit der laufenden Haushaltsüberwachung von Bund und Ländern durch den Stabilitätsrat, die mit der Föderalismuskommission II eingeführt wurde und seit dem vergangenen Jahr in Funktion ist, besteht eine Plattform, die derartige Anstrengungen auch objektiv vergleichbar macht.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 30. Juli 2011

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                Kleineidam

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadträtin

Begründung:

 

 
 

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