Drucksache - 2312/XVIII  

 
 
Betreff: Sicherstellung des Kindeswohles als Entscheidungsgrundlage bei der Umsetzung der aktuellen Steuerungsmaßnahmen der Abteilung Jugend und Familie
(Antrag der Fraktion der GAL vom 21.06.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.10.2010 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
16.11.2010 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
23.11.2010 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
06.04.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Generationen - BVV mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.03.2012 
Außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 21.06.2010
BE JHA v. 23.11.2010
Vorl.z.K. vom 28.03.2011
Vorl.z.K. vom 31.08.2011
Vorl. z. K. v. 24.02.2012
Vorl. z.K. v. 22.08.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sowohl

1. Zwischenbericht vom 27.03.2011

2. Zwischenbericht vom 31.08.2011

3. Zwischenbericht vom 24.02.2012

 

 

Wie bereits in den Zwischenberichten vom  27.03.2011, 31.08.2011 und 24.02.2012 ausgeführt, sind die Eltern am Hilfeplanprozess beteiligt und von daher über die Abwägungsgründe für die Wahl einer Einrichtung eingehend informiert. Der Hilfeplan, der den Hilfeplanprozess dokumentiert, wird den Eltern und allen weiteren an der Hilfe Beteiligten ausgehändigt, da er als Grundlage für die weitere gemeinsame Gestaltung der Hilfe dient.

 

 

Berlin-Spandau, den 22.08.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

3 Gegenstimmen

3 Gegenstimmen

(3 Bezv. SPD)

Begründung:

 

 
 

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