Drucksache - 2258/XVIII  

 
 
Betreff: Intelligente Verkehrsführung im südwestlichen Staaken vervollständigen
(Antrag der Fraktion der SPD vom 10.05.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.05.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Vorberatung
10.05.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement vertagt   
21.06.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement vertagt   
23.08.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.03.2012 
Außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antr. SPD v. 10.05.2010
BE BAU v. 23.08.2011
Vorl. z. K. v. 24.02.2012
Anlage z. Vorl.z.K. v. 24.02.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dafür einzusetzen, dass die Verkehrsführung im Bereich der Straßen Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark/Brunsbütteler Damm im Stadteinwärtsver

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die Verkehrslenkung Berlin -VLB-  herangetreten mit der Bitte, verschiedene Verkehrsmaßnahmen im Bereich Brunsbütteler Damm - Nennhauser Damm - Am Zeppelinpark zu prüfen.

 

Die Stellungnahme der VLB zu Buchstabe a) des Beschlusses (abknickende Vorfahrt Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark) ist als Anlage beigefügt.

 

Zu b) des Beschlusses (Wegweisung Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark) kann mitgeteilt werden, dass bereits am 29.03.2011 eine Wegweisung zum Gewerbegebiet in dem genannten Knoten ausgeschildert worden ist.

 

Das Bezirksamt freut sich aber besonders, zu Buchstabe c) (Geschwindigkeitsbeschränkung) mitteilen zu können, dass am 24.11.2011 eine -zeitlich unbefristete- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Nennhauser Damm zwischen Brunsbütteler Damm und Grundstück Nr. 148 eingerichtet worden ist.

 

 

Berlin-Spandau, den 24.02.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

2 Gegenstimmen

 

Begründung:

 

 
 

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