Drucksache - 2038/XVIII  

 
 
Betreff: Spandau mobil - Verkehrssicherheit an der Kreuzung Jungfernheideweg/Popitzweg/Mäckeritzstraße erhöhen
(Antrag der Fraktion der FDP vom 11.01.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
17.11.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
20.03.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP v. 11.01.2010
BE BAU v. 16.02.2010
Vorl. z. K. v. 01.11.2010
Vorl. z.K. v. 27.02.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das im Kreuzungsbereich Jungfernheideweg/P

1. Zwischenbericht vom 17.11.2010

 

 

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat auftragsgemäß die Veränderung der Vorfahrtsregelung am Knoten Jungfernheideweg/Popitzweg-Mäckeritzstraße geprüft. Danach muss die Einführung einer Vorfahrtregelung nach Z 301 StVO für den Jungfernheideweg an der Einmündung Popitzweg aus Verkehrssicherheitsgründen entschieden abgelehnt werden.

 

Im Popitzweg unmittelbar östlich Jungfernheideweg ist -initiiert durch den Prüfauftrag der BVV vom 25.05.2011, Drucksache Nr. 2803- zur Sicherung der Fußgängerquerungen ein Fußgängerüberweg -FGÜ- angeordnet worden, der voraussichtlich noch in diesem Jahre fertig gestellt wird. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im Sinne des hiesigen Beschlusses wäre, so die Straßenverkehrsbehörde, "kontraproduktiv", würde sie doch "den Verkehr in diesem relativ stark frequentierten Bereich beschleunigen". Dies sei im Interesse der Verkehrssicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen "ausdrücklich unerwünscht".

 

Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes werden jedoch, auch unter Auswertung der praktischen Erfahrungen nach Verkehrsübergabe des FGÜ, diesen Bereich weiterhin genau beobachten, um ggf. kurzfristig erneut verkehrslenkend einzugreifen.

 

 

Berlin-Spandau, den 27.02.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

1 Enthaltung

1 Enthaltung

(Bezv. der Fraktion der GAL)

Begründung:

 

 
 

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