Ukraine
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Drucksache - 1903/XVIII
Das Bezirksamt war bereits auftragsgemäß für die Drucksache Nr. 1624/XVII vom 01.10.2003 an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetreten mit dem Ersuchen, dass die Einmündung Ritterfelddamm in die B 2 / Potsdamer Chaussee in einen Kreisverkehr umgewandelt wird.
In der damaligen Vorlage -zur Kenntnisnahme (Schlussbericht)- vom 16.01.2007, Drucksache Nr. 0216/XVIII, wurde der folgend nochmals dargelegte Sachverhalt festgehalten, der sich zwischenzeitlich nicht verändert hat.
Die erforderlichen Maße für den Kreisverkehrsplatz werden in dem "Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen" vorgeschrieben. Eine Verringerung dieser Vorgaben ist aus verkehrlicher Sicht und aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Das folgende Bild zeigt den erforderlichen Platzbedarf.
Die Kosten allein für den Bau des Kreisverkehrsplatzes belaufen sich auf ca. 125.000,00 ?. Dazu kommen noch der Erwerb der erforderlichen Grundstücke, der Leitungsbau und die Kosten für die Zufahrtswege. Dem Brandenburgischen Straßenbauamt ist kein Wunsch der Waldsiedlung bekannt, direkt an die Potsdamer Chaussee angebunden zu werden. Darüber hinaus lehnt es die Übernahme von Unterhaltungspflichten ab und besteht auf einer Errichtung des Platzes ausschließlich auf Berliner Gebiet. Daher wäre der gesamte Straßenverlauf der Potsdamer Chaussee zu verlegen. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind keine Beschwerden über Verkehrsbeeinträchtigungen an der LSA-geregelten Kreuzung bekannt. Aus diesem Grund wird eine finanzielle Beteiligung abgelehnt. Somit wäre der Umbau nur mit bezirklichen Mittel möglich. Die so "gewonnene" LSA-Anlage lässt sich technisch nur an Kreuzungen wiederverwenden, die in ihren Ausmaßen ähnlich sind. Die Kosten für die technische Einrichtung einer LSA-Kreuzung sind eher gering. Die Straßenbaukosten für den behindertengerechten Umbau der Kreuzung und die erforderlichen Leitungsarbeiten sind um ein Vielfaches höher.
Aus den oben genannten Gründen ist der Bau eines Kreisverkehrsplatzes nicht möglich.
Ergänzend zur vormaligen, o.g. BVV-Vorlage:
Das folgende Bild zeigt die Grundstückssituation im Kreuzungsbereich.
Die Grundstücksverhältnisse lassen die Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes nicht zu.
Berlin-Spandau, den 29.11.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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