Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1346/XVIII
1. Zwischenbericht vom 21.01.2009 - Drs. Nr. 1346/XVIII 3. Zwischenbericht vom 24.03.2010 - Drs. Nr. 1346/XVIII 4. Zwischenbericht vom 08.09.2010 - Drs. Nr. 1346/XVIII 5. Zwischenbericht vom 25.05.2011 - Drs. Nr. 1346/XVIII 6. Zwischenbericht vom 23.11.2011 - Drs. Nr. 1346/XVIII
Es gilt nach wie vor die allgemeine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach die jeweiligen Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig sind.
Verbesserungswürdige Wegeabschnitte mit akuten punktuellen Schäden werden fallweise durch bauliche Maßnahmen des jeweiligen Vermögensträgers verbessert, unabhängig von den ursprünglich in Aussicht gestellten Finanzmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW).
Zu den Förderungsmöglichkeiten war von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jetzt zu erfahren, dass die GRW-Mittelbereitstellung nach Prioritätensetzungen erfolgt. Vorrang hat dabei der Neubau von Wegeabschnitten zur Beseitigung von Umfahrungsstrecken.
Für den Bezirk Spandau ist unter Bezug auf das "Maßnahmen- und Pflegekonzept" aktuell keine Maßnahme und somit keine GRW-Antragstellung geplant. In der Bewertung wurde in Spandau keine höchste Dringlichkeitsstufe zur Verbesserung des bestehenden Zustandes festgestellt.
Vor diesem Hintergrund ist gegenwärtig nicht absehbar, ob bzw. ggf. wann es zu einer GRW-geförderten Maßnahme in Spandau kommen wird.
Des Weiteren ist zu erwarten, dass der Bund als anteiliger GRW-Mittelgeber zukünftig den Einsatz der GRW-Mittel stärker in Feldern der "klassischen" Wirtschaftsförderung verlagern wird. Die bisherige Förderpraxis der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung dürfte für den Radwegebau in Berlin und auch für den Ausbau des Berliner Mauerweges eher zu Einschränkungen führen.
Unabhängig davon, dass das Bezirksamt ständig den Hinweisen nachgeht, die die Verkehrssicherheit auf dem Berliner Mauerweg auf bezirklichen Flächen beeinträchtigen und ggf. erforderliche Maßnahmen einleiten wird, ist aus Sicht des Bezirksamtes eine Gesamtstrategie und -verantwortung der zuständigen Senatsverwaltung notwendig.
Berlin-Spandau, den 14. Mai 2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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