Drucksache - 0451/XVIII  

 
 
Betreff: Baby-Begrüßungspaket
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Vogt
Verfasser:BzStR Vogt 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.06.2007 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 25.05.2007
Vorl. z.K. v. 08.03.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie sich das Konzept eines Baby-Begrüßungspaketes, wie es alle Eltern von Neugeboren

Die Erstellung eines Konzeptes für ein Baby-Begrüßungspaket ist lange geprüft, aber letztlich nicht für sinnvoll erachtet worden.

 

In Berlin erhalten die Eltern nach der Geburt eines Kindes eine gemeinsame Glückwunsch­karte von dem für den Bereich Gesundheit zuständigen Bezirksstadtrat und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Mit diesem Glückwunsch wird gleichzeitig durch die Sozial­arbeiterinnen des KJGD auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG), des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes sowie des Bundeskinderschutzgesetzes ein Informations-/Beratungsgespräch in der Regel mit Termin als Hausbesuch angeboten.

 

Mit dem Erstkontakt soll eine frühe ganzheitliche und umfassende Familienberatung gewähr­leistet, eine persönliche Beziehung zwischen Sozialpädagoginnen und Kunden aufgebaut und damit die Grundlage für die Annahme akuter und späterer Hilfen geschaffen werden. Den Eltern werden bei diesem Kontakt umfangreiche Informationsmaterialien, ein Entwicklung­skalender sowie eine Impfübersicht übergeben. Bei Bedarf werden auch Antragsformulare vergeben, die aber häufig von den Eltern bereits über das Internet bezogen werden.

 

Seit dem Jahr 2009 ist es gelungen, für alle gemeldeten Geburten die Sorgeberechtigten der im Bezirk Spandau geborenen Kinder schriftlich zu kontaktieren und einen

 

Hausbesuch anzubieten. In Folge dessen ist die Inanspruchnahme dieses Angebots im Bezirk Spandau vergleichsweise hoch (70,19 % der im Jahr 2011 geborenen Kinder haben einen Hausbesuch erhalten).

 

Wir sehen den Prüfauftrag daher als erledigt an.

 

 

Berlin-Spandau, 08.03.2012

Das Bezirksamt

 

 

 

Kleebank                                                                                                                              Vogt

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

 

2

Begründung:

 

 
 

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