Drucksache - 0451/XVIII
Die Erstellung eines Konzeptes für ein Baby-Begrüßungspaket ist lange geprüft, aber letztlich nicht für sinnvoll erachtet worden.
In Berlin erhalten die Eltern nach der Geburt eines Kindes eine gemeinsame Glückwunschkarte von dem für den Bereich Gesundheit zuständigen Bezirksstadtrat und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Mit diesem Glückwunsch wird gleichzeitig durch die Sozialarbeiterinnen des KJGD auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG), des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes sowie des Bundeskinderschutzgesetzes ein Informations-/Beratungsgespräch in der Regel mit Termin als Hausbesuch angeboten.
Mit dem Erstkontakt soll eine frühe ganzheitliche und umfassende Familienberatung gewährleistet, eine persönliche Beziehung zwischen Sozialpädagoginnen und Kunden aufgebaut und damit die Grundlage für die Annahme akuter und späterer Hilfen geschaffen werden. Den Eltern werden bei diesem Kontakt umfangreiche Informationsmaterialien, ein Entwicklungskalender sowie eine Impfübersicht übergeben. Bei Bedarf werden auch Antragsformulare vergeben, die aber häufig von den Eltern bereits über das Internet bezogen werden.
Seit dem Jahr 2009 ist es gelungen, für alle gemeldeten Geburten die Sorgeberechtigten der im Bezirk Spandau geborenen Kinder schriftlich zu kontaktieren und einen
Hausbesuch anzubieten. In Folge dessen ist die Inanspruchnahme dieses Angebots im Bezirk Spandau vergleichsweise hoch (70,19 % der im Jahr 2011 geborenen Kinder haben einen Hausbesuch erhalten).
Wir sehen den Prüfauftrag daher als erledigt an.
Berlin-Spandau, 08.03.2012 Das Bezirksamt
Kleebank Vogt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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