Drucksache - 0095/XVIII
Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 25.
Juli 2006 über die Aufstellung des Bebauungsplans. Anlg.: Übersichtsplan
mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans Das Bezirksamt Spandau hat am 25. Juli 2006 beschlossen, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 5-57 VE für das Grundstück
Falkenseer Chaussee 241 sowie Teilflächen der Grundstücke Falkenseer Chaussee
242 A und Siegener Straße 62 im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld auf
der Grundlage des Vorentwurfs vom 25. Juli 2006 aufzustellen. Gleichzeitig
wurde dem Antrag des Projektentwicklers ADATEC Projektentwicklungsgesellschaft
für Gewerbe und Wohnbauten mbH & Co auf die Einleitung eines
Verfahrens zur Ausstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stattgegeben. Für den Entwurf zum Bebauungsplan 5-57 VE ist eine
uneingeschränkte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Durch Bekanntmachung in der Tagespresse soll den Bürgern
Gelegenheit gegeben werden, sich für die Dauer eines Monats durch Einsichtnahme
in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu an der Planung zu
beteiligen. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung
Bauen, Planen und Umweltschutz - Stadtplanungsamt - beauftragt. 1.
Anlass für die Planaufstellung Anlass für
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-57 VE ist die Absicht
des Vorhabenträgers, auf dem Grundstück Falkenseer Chaussee 241 einen der
Nahversorgung dienenden Lebensmittelmarkt zu errichten. Mit Schreiben vom
12. Juni 2006 ist die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplans beantragt worden. Das
Grundstück Falkenseer Chaussee 241 liegt gegenwärtig brach und wird temporär
für Gebrauchtwagenhandel und Blumenverkauf genutzt. Da es sich in relativ
zentraler Lage an einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße und zudem in einer
Ecksituation (Siegener Straße) befindet, stellt die fehlende bauliche Nutzung
einen städtebaulichen Mangel dar, der durch das Vorhaben beseitigt werden kann.
Aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung ist das Grundstück für die geplante
Nutzung sehr geeignet. Das
Plangrundstück befindet sich im Geltungsbereich des am 01. Oktober 1962
festgesetzten Bebauungsplans VIII-46. Dieser setzt für das Grundstück die
Nutzung „Tankstelle“ mit einer GRZ von 0,1 und einer GFZ von 0,2 fest. Das
geplante Vorhaben ist daher weder nach der Art seiner Nutzung noch im Hinblick
auf das Nutzungsmaß auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts
genehmigungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist
die teilweise Überplanung des Bebauungsplanes VIII-46 durch Aufstellung eines
neuen Bebauungsplanes erforderlich. 2. Beschreibung
des Plangebietes Das rd.
2.400 m2 umfassende Vorhabengrundstück befindet sich in einer
Entfernung von ca. 2 km Luftlinie nord-westlich der Spandauer Altstadt. Die
Falkenseer Chaussee verbindet als eine der großen Spandauer Ausfallstraßen das Zentrum
mit dem westlichen Berliner Umland. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: • im Norden durch die Falkenseer Chaussee und eine
vier bis achtgeschossige Wohnbebauung mit vereinzelten Hochhäusern, • im Osten durch die
angrenzende sechs- bis achtgeschossige Wohnbebauung, • im Süden durch eine drei- bis
fünfgeschossige Wohnbebauung, • im Westen durch die Siegener
Straße und einen großflächigen Lebensmittel-Einzelhandelsmarkt. Das Plangrundstück ist derzeit
lediglich mit einigen behelfsmäßigen Bauten versehen, so z.B. mit einem
Verkaufskiosk für den Gebrauchtwagenhandel, einem Imbissstand sowie teilweise
mit Zeltplanen versehenen Blumen- und Pflanztischen. Das nähere Umfeld des Plangebietes
ist überwiegend durch Wohnungsbauten mit fünf bis acht Geschossen geprägt,
unmittelbar gegenüberliegend, westlich der Siegener Straße, befindet sich
jedoch auch eine großflächige Einzelhandelseinrichtung (überwiegend
Lebensmittel) mit entsprechend groß dimensionierter Stellplatzanlage. Der
öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erschließt das Grundstück mit den
Buslinien 130 und 137. Diese Linien verbinden das Plangebiet mit dem Spandauer
Zentrum. Dort bestehen Umsteigemöglichkeiten zum Fern-, Regional-, U- und
S-Bahnverkehr sowie in die Berliner Innenstadt. Das
Vorhabengrundstück befindet sich im privatem Eigentum. 3. Planerische
Ausgangssituation Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der
Neubekanntmachung vom Da es sich bei dem Vorhaben um eine der Versorgung des
näheren Wohnumfeldes dienende Einzelhandelseinrichtung handelt, die nicht die
Voraussetzungen der „Großflächigkeit“ im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO erfüllt,
wäre das Vorhaben auch in einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
zulässig. Deshalb und im Hinblick auf die dargestellte
Einzelhandelskonzentration ist der vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-57 VE aus
dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Gesamtstädtische Belange werden durch das
Vorhaben nicht berührt. Bebauungsplan VIII-46 Der festgesetzte Bebauungsplan VIII-46 vom 01. Oktober 1962
weist für das Plangebiet eine Fläche für besondere private Zwecke mit der
Zweckbestimmung „Tankstelle mit Waschanlage“ sowie eine überbaubare
Grundstücksfläche durch Baugrenzen aus. Als Maß der baulichen Nutzung gilt die
Baustufe II / 1 (GRZ von 0,1, GFZ von 0,2) bei einer Gebäudehöhe von max. 5 m
und offener Bauweise. Für das Grundstück Siegener Straße 62 wurde im Jahr 1991
eine Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen, die jederzeit den Zugang
und die Zufahrt sowie Verlegung, die Betreibung und den Unterhalt von Ver- und
Entsorgungsleitungen für das Grundstück Falkenseer Chaussee 241 sichert. Das im Bebauungsplan im VIII-46 festgesetzte Gehrecht für
die Öffentlichkeit entlang der Siegener Straße sowie das Fahrrecht für das
Tankstellengrundstück im Norden des Grundstücks Siegener Straße 62 wurde durch
den am 13. Juni 2006 festgesetzten Bebauungsplan VIII-46-1 überplant. Das geplante Vorhaben ist weder nach der Art seiner Nutzung
noch im Hinblick auf das Nutzungsmaß auf der Grundlage des bestehenden
Planungsrechts genehmigungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen ist die teilweise Überplanung des Bebauungsplanes VIII-46 durch
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Bebauungspläne VIII-46-1 und VIII-46-2 Die an das Plangebiet angrenzenden Wohnbaugebiete befinden
sich in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne VIII-46-1 bzw. VIII-46-2. Die
angrenzenden Teilflächen der Grundstücke Falkensee Chaussee 242 A und Siegener
Straße 62 sind jeweils als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Für die nicht
überbaubaren Grundstücksflächen wurden Pflanzbindungen als Ersatz für den
Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehen. Ausnahmen hiervon werden für Wege,
Zufahrten und untergeordnete Nebenanlagen vorgesehen. 4.
Ziel und Zweck Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-57 VE ist
es, eine infolge der Aufgabe der Tankstellennutzung städtebaulich verträgliche
Nachnutzung des Grundstücks zu ermöglichen und die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen. Vor dem Hintergrund der Aussage des Betreibers, den im
Quartierszentrum Westerwaldstraße – nordwestlich des geplanten Vorhabens –
befindlichen Lebensmittelmarktes aus betriebswirtschaftlichen Gründen in
absehbarer Zeit aufzugeben, ergänzt das geplante Vorhaben die Nahversorgung für
die nähere Umgebung. Außerdem besteht mit der geplanten Bebauung die Chance die
städtebaulich unbefriedigende Situation im Eckbereich der Falkenseer Chaussee /
Siegener Straße zu verbessern. 5.
Inhalt des Bebauungsplanes Das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanentwurfs 5-57 VE
sieht vor, das Gebäude mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m2 in
der südlichen Grundstückshälfte anzuordnen. Die derzeitige Planung des
Investors umfasst eine Verkaufsraumfläche von 700 m2 und Nebenflächen
von ca. 160 m2 im Erdgeschoss. Im Obergeschoss des zweigeschossigen
Baukörpers sind Flächen für Büros und Räume für freie Berufe vorgesehen. Die
ca. 32 ebenerdigen Stellplätze sollen nördlich vor dem Gebäude zur Falkenseer
Chaussee hin angelegt werden. Die Zufahrt zu den PKW-Stellplätzen soll direkt
von der Falkenseer Chaussee erfolgen. Für den Anlieferverkehr soll die bereits asphaltierte Grundstückszufahrt auf dem angrenzenden Grundstück Siegener Straße 62 genutzt werden. Zugang und Zufahrt zugunsten des Grundstückes Falkenseer Chaussee 241 sind privatrechtlich gesichert.
Verfahren und Hinweise
Der Mitteilungspflicht der Planungsabsicht gemäß § 5
Ausführungsgesetz zum BauGB (AGBauGB) und Artikel 13 Abs. 2
Landesplanungsvertrag für den Bebauungsplan 5-57 VE ist das Bezirksamt Spandau
nachgekommen. Bedenken zur Aufstellung werden weder von der Senatsverwaltung
noch von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung erhoben. Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung
am 06. Juni 2006 über die Aufstellung des Bebauungsplan 5-57 VE sowie seine
Ziele und Zwecke informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt
mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 5-57 VE
sowie ein Vorentwurf als Anlage beigefügt. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist erforderlich. Berlin-Spandau, den 16. November
2006 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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