Drucksache - 0093/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 5-52
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:R ö d i n g 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage - z. K. - (1. Zw.) v. 16.11.06
Anlage 1. Zw. 5-52

Unterrichtung gemäß § 15 BezVG

hier: Unterrichtung gemäß § 15 BezVG

 

Anlage: Kartenausschnitt im Maßstab 1:5.000

 

A.             Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 25. April 2006 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 22308 östlich der Straße Am Kiesteich im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld, den Bebauungsplan 5-52 auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 21. April 2006 aufzustellen.

 

B.      Das Bezirksamt Spandau hatte in gleicher Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-90 d entsprechend um eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 22308 einzuschränken. Diese Geltungsbereichseinschränkung war nicht erforderlich, da bei Festsetzung des Bebauungsplanes 5-52 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-90 d automatisch eingeschränkt würde und ausschließlich die Festsetzungen des Bebauungsplanes 5-52 gälten. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt Spandau in seiner Sitzung am 31. Oktober 2006 den Beschluss vom 25. April 2006 korrigiert.

 

Für den Bebauungsplan ist eine uneingeschränkte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Land Berlin gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Durch Bekanntmachung in der Tagespresse soll den Bürgern Gelegenheit gegeben werden, sich für die Dauer eines Monats durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu an der Planung zu beteiligen.

Mit der Durchführung der Beschlüsse ist die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz – Stadtplanungsamt – beauftragt. Der Bebauungsplan 5-52 für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 22308 im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld ist auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfs vom 21.04.2006 weiter zu bearbeiten.

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1.                       Begründung

1.1  Anlass der Planaufstellung

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-52 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Vereinssportzentrums geschaffen werden.

1.2  Städtebauliche und planerische Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt unmittelbar östlich der Straße Am Kiesteich und wird derzeit als ca. 6000m² große Stellplatzfläche für die angrenzende Parkanlage genutzt. Bedingt durch die Nutzung als Kfz-Abstellfläche trägt das Planungsgebiet selber keinen naturräumlichen Charakter. Westlich der Straße Am Kiesteich schließen sich Wohnbauflächen unterschiedlicher Ausprägung an. Die Wohnformen reichen dabei von kleineren Einfamilienhausarealen bis hin zu mehrgeschossigen und großsiedlungstypischen Baukörpern. Die Siedlungsstruktur westlich der Straße Am Kiesteich wird durch unterschiedliche Schul – und Sporteinrichtungen auf einem weitläufigen Areal ergänzt (Grundschule „Im Beerwinkel“, Martin-Buber-Oberschule). Nördlich, östlich und südlich des Geltungsbereiches prägen die Freizeit- und Erholungsflächen des „Spekteparks“ mit dem „Großen Spektesee“ das städtebauliche Umfeld.

Der Fläche des Bebauungsplanvorentwurfs liegt im Geltungsbereich des am 5. August 1976 festgesetzten Bebauungsplanes VIII – 90 d, der eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freizeitpark mit Liegewiesen, Sport- und Tummelplätzen, Picknickplätzen, Abenteuerspielplätzen und Freizeitflächen für Erwachsene festsetzt. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wird in Kürze beantragt.

Darüber hinaus befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes 5-52 innerhalb der Flächenkulisse des gem. Senatsbeschluss vom 29. November 2005 (Abl. Nr. 62 vom 16.12.05) förmlich festgestellten Stadtumbaugebiets „Falkenhagener Feld“.

1.3  Ziel und Zweck der Planung

Im (Groß-)Siedlungsgebiet Falkenhagener Feld zeichnet sich der Beginn einer Abwärtsspirale ab. Segregationsprozesse als Folge von Abwanderung und Zuzug sozial schwacher Bevölkerungsschichten, eine Zunahme älterer Bevölkerungsschichten, ein nicht mehr nachfragegerechtes und modernisierungsbedürftiges Wohnungsangebot mit Defiziten in der städtebaulichen Struktur und im Wohnumfeld sowie Anpassungserfordernisse der sozialen Infrastruktur sind die Merkmale der sich gegenwärtig vollziehenden Strukturveränderungen im Falkenhagener Feld.

Ziel der räumlichen Integration des Falkenhagener Felds in das Förderprogramm „Stadtumbau West“ ist es, Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um Vorsorge zu treffen damit eine weitere Destabilisierung dieses sozio-ökonomisch benachteiligten Gebietes vermieden werden kann. Um besondere Nachhaltigkeitseffekte zu erzielen, soll hier eine bewusste Verknüpfung der sozial-präventiven Maßnahmen und Methoden der „Sozialen Stadt“ – in dessen Fördergebiet das Falkenhagener Feld ebenso liegt – mit den eher baulich-investiven Konzepten des „Stadtumbau West“ eingegangen werden.

Die Ansiedlung von Sportvereinen und/oder die Bereitstellung entsprechender Sportstätten vereint die Zielsetzungen der „Sozialen Stadt“ und des „Stadtumbau West“ da entsprechende Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens und zur sozialen Stabilität im Stadtteil beitragen. Für die Absicht, die im Stadtteil vorhandenen Potenziale eines „Sportprofils“ des Falkenhagener Feldes zu nutzen und beispielsweise durch Kooperation mit den benachbarten sportbetonten Schulen weiterzuentwickeln hat der Turn- und Sportverein Spandau 1860 e. V. großes Interesse bekundet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nunmehr die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Vereinssportzentrums bzw. einer Mehrzweckhalle geschaffen werden, um den grundsätzlich durch den Verein angebotenen Breitensportarten baulich-räumliche Möglichkeiten im Stadtteil bereitzustellen.

1.4  Inhalt des Bebauungsplans

Entsprechend der beabsichtigten Nutzung soll der Geltungsbereich als Gemeinbedarfsfläche Sport festgesetzt werden. Eine Festsetzung einer GFZ/GF und GRZ/GR ist nicht beabsichtigt, da durch die Festsetzung eines Baukörpers i. V. m. der festzusetzenden Eingeschossigkeit das Maß der baulichen Nutzung zeichnerisch ausreichend bestimmt wird. Aufgrund der unmittelbaren Lage am Spektepark soll aus stadt- und landschaftsräumlichen Gründen die flächenhafte Ausweisung der überbaubaren Grundstücksfläche zugunsten einer Baukörperfestsetzung eingeschränkt werden. Hiermit soll eine optimierte Ausrichtung der zukünftigen baulichen Anlage im Übergangsbereich zwischen Siedlung und Freiraum sichergestellt werden.

2.                 Stadtentwicklungsausschuss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Aufstellung des Bebauungsplanes informiert worden und hat die Aufstellung zustimmend zur Kenntnis genommen.

3.                             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben sind nach derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die Errichtung des Vereinssportzentrums erfolgt in Komplementärfinanzierung sowohl aus Mitteln des Stadtumbau West als auch aus Eigenmitteln des Vereins. Betrieb und Unterhaltung der Anlage ist durch den Verein sicherzustellen. Das Planungsverfahren einschließlich erforderlicher Gutachten soll aus Fördergeldern des Stadtumbau West finanziert werden.

In welcher Rechtsform die bezirkseigene Fläche für das Vereinssportzentrum dem TSV Spandau 1860 e. V. zur Verfügung gestellt wird, ist außerhalb des Bebauungsplanverfahrens in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden. Ggf. sind Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung oder anteilige Einnahmen aus etwaigen Verkaufserlösen zu erwarten.

 

 

Berlin - Spandau, den 16. November 2006

Das Bezirksamt

 

Birkholz                                                                                                           Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 
 

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