Drucksache - 0093/XVIII
hier: Unterrichtung gemäß § 15 BezVG Anlage: Kartenausschnitt im Maßstab 1:5.000 A.
Das
Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 25. April 2006 beschlossen, für
eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 22308 östlich der
Straße Am Kiesteich im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld, den
Bebauungsplan 5-52 auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 21. April 2006
aufzustellen. B. Das Bezirksamt Spandau hatte in gleicher Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-90 d entsprechend um eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 22308 einzuschränken. Diese Geltungsbereichseinschränkung war nicht erforderlich, da bei Festsetzung des Bebauungsplanes 5-52 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-90 d automatisch eingeschränkt würde und ausschließlich die Festsetzungen des Bebauungsplanes 5-52 gälten. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt Spandau in seiner Sitzung am 31. Oktober 2006 den Beschluss vom 25. April 2006 korrigiert. Für den Bebauungsplan ist eine uneingeschränkte frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Land Berlin gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen. Durch Bekanntmachung in der Tagespresse soll den Bürgern
Gelegenheit gegeben werden, sich für die Dauer eines Monats durch Einsichtnahme
in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu an der Planung zu
beteiligen. Mit der Durchführung der Beschlüsse ist die Abteilung Bauen,
Planen und Umweltschutz – Stadtplanungsamt – beauftragt. Der Bebauungsplan 5-52
für eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 22308 im Bezirk
Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld ist auf der Grundlage des
Bebauungsplanvorentwurfs vom 21.04.2006 weiter zu bearbeiten. 1.
Begründung
1.1
Anlass der
Planaufstellung
Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
5-52 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines
Vereinssportzentrums geschaffen werden. 1.2
Städtebauliche und
planerische Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt unmittelbar östlich der Straße Am
Kiesteich und wird derzeit als ca. 6000m² große Stellplatzfläche für die
angrenzende Parkanlage genutzt. Bedingt durch die Nutzung als Kfz-Abstellfläche
trägt das Planungsgebiet selber keinen naturräumlichen Charakter. Westlich der
Straße Am Kiesteich schließen sich Wohnbauflächen unterschiedlicher Ausprägung
an. Die Wohnformen reichen dabei von kleineren Einfamilienhausarealen bis hin
zu mehrgeschossigen und großsiedlungstypischen Baukörpern. Die Siedlungsstruktur
westlich der Straße Am Kiesteich wird durch unterschiedliche Schul – und
Sporteinrichtungen auf einem weitläufigen Areal ergänzt (Grundschule „Im
Beerwinkel“, Martin-Buber-Oberschule). Nördlich, östlich und südlich des
Geltungsbereiches prägen die Freizeit- und Erholungsflächen des „Spekteparks“
mit dem „Großen Spektesee“ das städtebauliche Umfeld. Der Fläche des Bebauungsplanvorentwurfs liegt im
Geltungsbereich des am 5. August 1976 festgesetzten Bebauungsplanes VIII – 90
d, der eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freizeitpark mit Liegewiesen,
Sport- und Tummelplätzen, Picknickplätzen, Abenteuerspielplätzen und
Freizeitflächen für Erwachsene festsetzt. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt
die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Eine Änderung
des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wird in Kürze beantragt. Darüber hinaus befindet sich der Geltungsbereich des
Bebauungsplanvorentwurfes 5-52 innerhalb der Flächenkulisse des gem.
Senatsbeschluss vom 29. November 2005 (Abl. Nr. 62 vom 16.12.05) förmlich
festgestellten Stadtumbaugebiets „Falkenhagener Feld“. 1.3
Ziel und Zweck der
Planung
Im (Groß-)Siedlungsgebiet Falkenhagener Feld zeichnet sich
der Beginn einer Abwärtsspirale ab. Segregationsprozesse als Folge von Abwanderung
und Zuzug sozial schwacher Bevölkerungsschichten, eine Zunahme älterer
Bevölkerungsschichten, ein nicht mehr nachfragegerechtes und
modernisierungsbedürftiges Wohnungsangebot mit Defiziten in der städtebaulichen
Struktur und im Wohnumfeld sowie Anpassungserfordernisse der sozialen
Infrastruktur sind die Merkmale der sich gegenwärtig vollziehenden
Strukturveränderungen im Falkenhagener Feld. Ziel der räumlichen Integration des Falkenhagener Felds in
das Förderprogramm „Stadtumbau West“ ist es, Strategien und Maßnahmen zu
entwickeln, um Vorsorge zu treffen damit eine weitere Destabilisierung dieses
sozio-ökonomisch benachteiligten Gebietes vermieden werden kann. Um besondere
Nachhaltigkeitseffekte zu erzielen, soll hier eine bewusste Verknüpfung der sozial-präventiven
Maßnahmen und Methoden der „Sozialen Stadt“ – in dessen Fördergebiet das
Falkenhagener Feld ebenso liegt – mit den eher baulich-investiven Konzepten des
„Stadtumbau West“ eingegangen werden. Die Ansiedlung von Sportvereinen und/oder die Bereitstellung
entsprechender Sportstätten vereint die Zielsetzungen der „Sozialen Stadt“ und
des „Stadtumbau West“ da entsprechende Einrichtungen zur Förderung des
Gemeinschaftslebens und zur sozialen Stabilität im Stadtteil beitragen. Für die
Absicht, die im Stadtteil vorhandenen Potenziale eines „Sportprofils“ des
Falkenhagener Feldes zu nutzen und beispielsweise durch Kooperation mit den
benachbarten sportbetonten Schulen weiterzuentwickeln hat der Turn- und
Sportverein Spandau 1860 e. V. großes Interesse bekundet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nunmehr die
planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Vereinssportzentrums
bzw. einer Mehrzweckhalle geschaffen werden, um den grundsätzlich durch den
Verein angebotenen Breitensportarten baulich-räumliche Möglichkeiten im
Stadtteil bereitzustellen. 1.4
Inhalt des
Bebauungsplans
Entsprechend der beabsichtigten Nutzung soll der Geltungsbereich als Gemeinbedarfsfläche Sport festgesetzt werden. Eine Festsetzung einer GFZ/GF und GRZ/GR ist nicht beabsichtigt, da durch die Festsetzung eines Baukörpers i. V. m. der festzusetzenden Eingeschossigkeit das Maß der baulichen Nutzung zeichnerisch ausreichend bestimmt wird. Aufgrund der unmittelbaren Lage am Spektepark soll aus stadt- und landschaftsräumlichen Gründen die flächenhafte Ausweisung der überbaubaren Grundstücksfläche zugunsten einer Baukörperfestsetzung eingeschränkt werden. Hiermit soll eine optimierte Ausrichtung der zukünftigen baulichen Anlage im Übergangsbereich zwischen Siedlung und Freiraum sichergestellt werden. 2.
Stadtentwicklungsausschuss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung am
9. Mai 2006 über die Aufstellung des Bebauungsplanes informiert worden und hat
die Aufstellung zustimmend zur Kenntnis genommen. 3.
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben sind nach
derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die Errichtung des
Vereinssportzentrums erfolgt in Komplementärfinanzierung sowohl aus Mitteln des
Stadtumbau West als auch aus Eigenmitteln des Vereins. Betrieb und Unterhaltung
der Anlage ist durch den Verein sicherzustellen. Das Planungsverfahren
einschließlich erforderlicher Gutachten soll aus Fördergeldern des Stadtumbau
West finanziert werden. In welcher Rechtsform die bezirkseigene Fläche für das
Vereinssportzentrum dem TSV Spandau 1860 e. V. zur Verfügung gestellt wird, ist
außerhalb des Bebauungsplanverfahrens in einem gesonderten Verfahren zu
entscheiden. Ggf. sind Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung oder anteilige
Einnahmen aus etwaigen Verkaufserlösen zu erwarten. Berlin - Spandau, den 16. November
2006 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0