Drucksache - 0073/XVIII
1.
Sind
in Sachen Bauschuttverklappung im Landschaftsschutzgebiet die Verfahren bei
Umweltkripo und Bezirksamt nach fast einem halben Jahr nunmehr abgeschlossen
und mit welchem Ergebnis? 2.
Wurden
bzw. werden gegen a l l e Beteiligten Bußgelder für die etwa 700
Kubikmeter in entsprechender Höhe verhängt? Wenn ja: In welcher Höhe? 3.
Ist
das umgehende Unterpflügen des Bauschutts zwecks Vertuschung als erschwerend
berücksichtigt worden, oder geschah dieses Unterpflügen auf Anweisung einer Dienststelle? 4.
Ist
eine restlose Entfernung des belasteten Materials mit Entsorgungsnachweis
vorgesehen, da nicht nur nach unseren Beobachtungen der Bauschutt bisher nur
grob von der Oberfläche abgesammelt wurde, das gesamte übrige belastete
Material aber am Ort verblieben ist und auf den Wegen nur verdichtet bzw. auf
den Feldern nur untergepflügt wurde? 5.
Gab
oder gibt es noch eine “Erfolgskontrolle” und von wem wird diese durchgeführt? |
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