Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0053/XVIII
Das
Bezirksamt hat den o.g. Beschluss geprüft und nimmt wie folgt Stellung: Der im verlängerten Brunsbütteler Damm geplante Mittelstreifendurchbruch in Höhe der Zufahrt zur Kindertagesstätte wurde durch die Verkehrslenkung Berlin, als zuständige Behörde für das übergeordnete Straßennetz sowie in Abstimmung mit der Direktion 2 und dem Tiefbauamt geprüft. Aus
straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen zum geplanten Vorhaben grundsätzlich
erhebliche Verkehrssicherheitsbedenken. Die vorhandene Grundstückszufahrt im Brunsbütteler Damm befindet sich
unmittelbar nach einer langgezogenen Kurve. Durch die Kurvenlage und die
vorhandene Bepflanzung sind die Sichtverhältnisse für ausfahrende Fahrzeuge vom
Grundstück heute schon so eingeschränkt, dass bereits nachträglich, nach
Fertigstellung der Straßenbauarbeiten, Halteverbotschilder in diesem Abschnitt
angeordnet werden mussten. Einer generellen Querung beider Fahrstreifen kann daher nicht
zugestimmt werden. Ebenso
problematisch verhält es sich mit der stadtaus- und stadteinführenden
Richtungsfahrbahn. Der schmale Mittelstreifen würde die Linksabbieger schon bei
einem wartenden Fahrzeug nicht vollständig aufnehmen und den fließenden Verkehr
in beiden Richtungsfahrbahnen erheblich einschränken. In Hinblick
auf die Bedeutung des Brunsbütteler Damms als Gewerbestraße mit geplanten
überörtlichen Anbindungen im Bereich Brandenburg als auch dem Anschluss der
geplanten Werkstr. zum Nennhauser Damm und weiter zur Heerstraße wird die
zukünftige verkehrliche Belastung, insbesondere mit Schwerlastverkehr, deutlich
zunehmen. Notwendige Manöver zum Fahrstreifenwechsel gerade im Kurvenbereich
wären dann erst recht mit hohen Risiken verbunden und würden erhöhte
Unfallgefahren darstellen. Die
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin vom 26.07.2006 ist als Kopie als
Anlage beigefügt. Berlin-Spandau, den 01. November
2006 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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