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Drucksache - 0015/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl von Mitgliedern für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.10.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2007 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 17.10.2006
Vorlage z. Wahl v. 19.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt auf Vorschlag der Fraktion der CDU gem. § 34 AZG folgende Mitglieder und Vertreter in den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten für den Bezirk Spandau:

 

als ordentliches Beiratsmitglied:                        als stellvertretendes Beiratsmitglied:

 

Bezv. Rüdiger Schwendke                        Bezv. Silke Windolf

Bezv. Lars Reinefahl                        Bezv. Angelika Boese

 

 

Begründung:

Gemäß § 34 Abs. 1 AZG ist zur Mitwirkung im Widerspruchverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk einen Beirat zu wählen.

 

Der Beirat ist zu hören, falls die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen will (§ 34 Abs. 2 AZG).

 

Nach § 34 Abs. 3 AZG besteht dieser Beirat aus:

 

-          drei Bezirksverordneten (Wahl bereits erfolgt in der 01. Sitzung der BVV am 26.10.2006),

-          drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen,

-          einem Vertreter der Gewerkschaften.

 

Die Beiratsmitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

 

Auf Vorschlag der Fraktion der CDU soll die Zusammensetzung des Beirates für den Rest der Wahlperiode verändert werden.


 

 
 

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