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Drucksache - 0015/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt auf Vorschlag der Fraktion der CDU gem. § 34 AZG folgende Mitglieder und Vertreter in den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten für den Bezirk Spandau: als
ordentliches Beiratsmitglied: als
stellvertretendes Beiratsmitglied: Bezv.
Rüdiger Schwendke Bezv.
Silke Windolf Bezv.
Lars Reinefahl Bezv.
Angelika Boese Begründung: Gemäß § 34
Abs. 1 AZG ist zur Mitwirkung im Widerspruchverfahren in
Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk einen Beirat zu wählen. Der Beirat ist
zu hören, falls die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der
Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen will
(§ 34 Abs. 2 AZG). Nach § 34 Abs.
3 AZG besteht dieser Beirat aus: -
drei Bezirksverordneten (Wahl bereits erfolgt in der 01.
Sitzung der BVV am 26.10.2006), -
drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige
betreuen, -
einem Vertreter der Gewerkschaften. Die
Beiratsmitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer
von 2 Jahren gewählt. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU soll die
Zusammensetzung des Beirates für den Rest der Wahlperiode verändert werden. |
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