Drucksache - 1710/XX
Der Koordinator für Geflüchtetenfragen in der Stabsstelle für das Integrationsmanagement hat sich mit der für die Versorgung und Unterbringung von geflüchteten Menschen zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie dem nachgeordneten Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in Verbindung gesetzt, um die bestehenden Ressourcen für eine Versorgung und Aufnahme von einer möglicherweise zunehmenden Zahl von Menschen mit Fluchtgeschichte zu eruieren. Im Folgenden wird die zwischen SenIAS und LAF abgestimmte Stellungnahme wiedergegeben:
„Der Zuzug von Asylbegehrenden nach Berlin weist in den zurückliegenden Jahren eine rückläufige Tendenz auf: Ausweislich der vom LAF geführten Asylzugangsstatistik wurden im Rahmen des bundesweiten Verteilverfahrens für Asylbegehrende jeweils im Zeitraum Januar bis Oktober wie folgt Asylbegehrende in Berlin aufgenommen:
2018: 6.179 Personen 2019: 5.299 Personen 2020: 3.697 Personen
Der Senat geht allerdings davon aus, dass der Rückgang der Asylzugänge zumindest im laufenden Jahr nicht unwesentlich durch die weltweiten Auswirkungen der SARS-CoV 2-Pandemie verursacht wurde, so dass zukünftig wieder mit steigenden Zahlen zu rechnen ist.
Vor dem Hintergrund ergibt die aktuelle Bedarfsprognose der hiesigen Senatsverwaltung für die kommenden Jahre einen voraussichtlichen Bedarf von rd. 2.500 Plätzen in Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (AsylG) sowie rd. 30.000 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG für Geflüchtete, die rechtlich nicht mehr zum Verbleib in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind. Nicht einbezogen in diese Abschätzung sind zusätzlich benötigte Kapazitäten für die Unterbringung von sonstigen wohnungslosen Personen, deren bedarfsgerechte Versorgung mit einem Platz in einer vertragsgebundenen und qualitätsgesicherten Unterkunft zukünftig im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) ermöglicht werden soll. Die Auslastung der im Auftrag des LAF betriebenen Unterkünfte für Asylbegehrende hat sich im zeitlichen Verlauf wie folgt entwickelt:
(Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist geringer als die Differenz zwischen Kapazität und Belegung, weil ein Teil der nicht belegbaren Plätze aus unterschiedlichen Gründen – z.B. wg. Bau- oder Quarantänemaßnahmen nicht genutzt werden kann.)
Im Bezirk Spandau gibt es derzeit eine Aufnahmeeinrichtung sowie fünf Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbegehrende. Mit einem Anteil von rd. 8 Prozent an der landesweiten Kapazität beteiligt sich der Bezirk Spandau, gemessen an seinem Bevölkerungsanteil von etwa 6,5 Prozent, leicht überproportional an der gesamtstädtischen Aufgabe der Unterbringung von Asylbegehrenden in Gemeinschaftsunterkünften.
Hinsichtlich der sowohl auf gesamtstädtischer wie als auch bezirklicher Ebene erforderlichen Anstrengungen, um für alle in Berlin aufgenommen Geflüchteten eine menschenwürdige Unterbringung sowie bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten und sie beim Prozess der Eingliederung in das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben der Stadtgesellschaft bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten, weise ich auf das vom Senat am 11.12.2018 beschlossene Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter (im Internet veröffentlicht unter der Adresse https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/fluechtlinge/fluechtlingspolitik/ ): Dieses Konzept wurde in ressortübergreifender Abstimmung unter der Federführung des damaligen Beauftragten des Senats für Integration und Migration entwickelt und dient als Grundlage der künftigen Politikgestaltung durch den Senat in diesem Bereich.
Dazu wurden gemeinsam mit den Bezirken sowie der Zivilgesellschaft Lebensrealität und –bedingungen Geflüchteter analysiert und auf dieser Basis konkrete Ziele zur Verbesserung der Situation Geflüchteter in den Folgejahren definiert. Am Prozess waren auch Geflüchtete beteiligt. Zielgruppe der Lösungsstrategien sind alle in Berlin lebenden Geflüchtete unabhängig von ihrem Herkunftsland. Anhand des Gesamtkonzepts können zudem Interessierte die Handlungsansätze und flüchtlingspolitischen Schwerpunkte des Senats nachvollziehen. Es ist beabsichtigt, den Anhang zum Arbeitsdokument der Verwaltung, der die zur Zielerreichung beabsichtigten Maßnahmen und Erfolgsindikatoren beinhaltet, angepasst an die aktuelle Entwicklung kontinuierlich fortzuschreiben, etwa durch Ergänzung um neue, erst nach Beschlussfassung im Jahr konzipierte Maßnahmen. Bezogen auf den Beschlussgegenstand kommt innerhalb dieses Konzeptes insbesondere den Zielen und Maßnahmen der Handlungsfelder 2 (Unterkunft, Wohnen und soziales), 3 (Gesundheit), 4 (Kinder, Jugendliche und Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, inklusive vorschulische Bildung sowie Berufsorientierung und –vorbereitung) sowie 7 (Sozialräumliche Integration, Kultur und Sport) eine maßgebliche Bedeutung bei.“
Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Berlin-Spandau, den 11. Dezember 2020
Kleebank Bezirksbürgermeister
Gegenstimmen: (2 Bezv. der AfD, 1 Bgd auf Vorschlag der AfD) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0