Drucksache - 1553/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Vorsteher(in)BVV-Vorsteher(in)
Verfasser:Schiller 
Drucksache-Art:BerufungBerufung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt

Die Bezirksverodnetenversammlung Spandau beruft für den Geschäftsbereich Jugend gem. § 35(7) Nr. 6 i. V. m. § 35(8) und § 35(9) AG KJHG

 

Herrn Detlef Lange

 

zu einem stellvertretenden beratenden Mitglied in den Jugenhilfeausschuss.

 

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden Mitglieder  nach § 35(7) Nr. 6 AG KJHG werden vom Bezirksschulbeirat benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Rechtsgrundlagen

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560)

 

Berlin, 25.11.2019                                                             Schiller

                                                                     Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 
 

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