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Drucksache - 1517/XX  

 
 
Betreff: Mieterberatung nur mit fachkundigen Personen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Entscheidung
23.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Webkonferenz) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.01.2020
2. Version vom 11.03.2021

Schlussbericht

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mit den Berliner Bezirken eine Vereinbarung zum Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 geschlossen. Senat und Bezirke streben hierin an, in allen Bezirken die in 2018 eingeführte offenen Mieterberatungen weiterzuführen.

Ziel ist eine quantitativ und qualitativ vergleichbare Mieterberatung zu zivilrechtlichen Fragestellungen zum Wohnungs- und Mietrecht in allen zwölf Bezirksämtern sicherzustellen.

 

Die Mieterberatung soll entsprechend dem Wortlaut der genannten Vereinbarung vorzugsweise von mietrechtserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt werden.

 

Inhaltlich soll die Mieterberatung vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter umfassen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz und eine Hilfe zum praktischen Vorgehen bei Problemen geben. Primärer Zweck der Mieterberatung ist es nicht, Beratungen zu öffentlichen Leistungen anzubieten, dazu ist an die entsprechenden Stellen zu verweisen. Eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung nicht abzudecken, das Rechtsberatungsgesetz ist zu beachten

 

In den mit den interessierten Mietervereinen geschlossenen Vereinbarungen wurde detailliert auf die Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eigegangen und darüber hinaus festgeschrieben, dass die kostenlose Beratung von Bürger*innen in Mietrechtsangelegenheiten unter Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu erfolgen hat.

Demzufolge ist davon auszugehen, dass das Bezirksamt dem o.g. Antrag im Rahmen seiner Möglichkeiten Rechnung getragen hat.                                         

 

Berlin-Spandau, den 09.03.2021

Das Bezirksamt

 

 

 

Helmut Kleebank      Stephan Machulik

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

Verkehrsanbindungen:

Regionalverkehr RE 2, 4, 6 RB 10,13,14

U-Bahn Linie 7,  S-Bahn-Linie 3, 9

Bus 130, 134, 135, 137, 237, 337, M32, M36, M37, M45, X 33,  638, 639, 671

 

Hinweis: Verschlüsselte oder mit Signaturen versehene E-Mails können bei dieser E-Mail-Adresse aus technischen Gründen nicht
bearbeitet werden. E-Mails mit Signatur senden Sie bitte an buergerstadtrat@ba-spandau.berlin.de (elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3 a Abs. 1 VwVfG).

 


 

 
 

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