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Energiesparen

Drucksache - 1458/XX  

 
 
Betreff: Wir machen Spandau sicherer! – Vandalismus am Sportplatz in der Landstadt Gatow verhindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP 
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
25.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Sport Entscheidung
16.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Webkonferenz) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
01.12.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 20.11.2020
2. Version vom 09.03.2021
Schlussbericht vom 18.02.2021
3. Version vom 21.09.2021
1458_XX_ZwB vom 30.08.2021

Schlussbericht

 

An der im Bericht vom 15.02.2021 (siehe unten) geschilderten Ausgangslage hat sich keine Änderung ergeben.

 

Bericht vom 15.02.2021:

Der Zugang zum Sportplatz ist lediglich durch einen hüfthohen Zaun beschränkt, der das generelle Betreten des Platzes nicht wirksam einschränkt.

 

Die Prüfung der Einfriedung des Geländes ergab, dass aus landschafts- und stadtplanerischer Sicht, aber auch aus baulichen (Statik) und finanziellen Aspekten erhebliche Bedenken an einer Umsetzung dieses Vorschlages bestehen und dieser keine Aussicht auf Erfolg haben wird.

 

Die Möglichkeit, eine bessere Situation durch entsprechende Anpflanzung von Hecken oder schwer zu durchdringenden Pflanzen zu erreichen, wurde durch den Fachbereich Grünflächen als wenig wirksam und unter anderem im Kosten-Nutzen-Vergleich als nicht zielführend eingestuft.

 

Die Durchführbarkeit, ein Funktionsgebäude zu errichten, scheitert unter anderem daran, dass sich das Grundstück im Eigentum der BiMA befindet. Die Nutzung des Grundstücks ist durch einen Besitzüberlassungsvertrag möglich, die Errichtung von Baulichkeiten wird aber erst dann sinnvoll, wenn es in Bezirkseigentum übergegangen ist. Da eine Vermessung des gesamten Grundstücks Voraussetzung für eine endgültige Übertragung ist und diese aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen BiMA und Senatsverwaltung noch nicht stattgefunden hat, kann der Zeitpunkt einer Übertragung derzeit nicht prognostiziert werden.

Weiterhin sind auch die Fragen der Finanzierung und des Planungsrechts nicht geklärt.

 

Derzeit scheint eine grundlegende Verbesserung der Situation aus oben genannten Gründen nicht möglich.

 

Berlin-Spandau, den 30.08.2021

 

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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