Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1458/XX
Schlussbericht
An der im Bericht vom 15.02.2021 (siehe unten) geschilderten Ausgangslage hat sich keine Änderung ergeben.
Bericht vom 15.02.2021: Der Zugang zum Sportplatz ist lediglich durch einen hüfthohen Zaun beschränkt, der das generelle Betreten des Platzes nicht wirksam einschränkt.
Die Prüfung der Einfriedung des Geländes ergab, dass aus landschafts- und stadtplanerischer Sicht, aber auch aus baulichen (Statik) und finanziellen Aspekten erhebliche Bedenken an einer Umsetzung dieses Vorschlages bestehen und dieser keine Aussicht auf Erfolg haben wird.
Die Möglichkeit, eine bessere Situation durch entsprechende Anpflanzung von Hecken oder schwer zu durchdringenden Pflanzen zu erreichen, wurde durch den Fachbereich Grünflächen als wenig wirksam und unter anderem im Kosten-Nutzen-Vergleich als nicht zielführend eingestuft.
Die Durchführbarkeit, ein Funktionsgebäude zu errichten, scheitert unter anderem daran, dass sich das Grundstück im Eigentum der BiMA befindet. Die Nutzung des Grundstücks ist durch einen Besitzüberlassungsvertrag möglich, die Errichtung von Baulichkeiten wird aber erst dann sinnvoll, wenn es in Bezirkseigentum übergegangen ist. Da eine Vermessung des gesamten Grundstücks Voraussetzung für eine endgültige Übertragung ist und diese aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen BiMA und Senatsverwaltung noch nicht stattgefunden hat, kann der Zeitpunkt einer Übertragung derzeit nicht prognostiziert werden. Weiterhin sind auch die Fragen der Finanzierung und des Planungsrechts nicht geklärt.
Derzeit scheint eine grundlegende Verbesserung der Situation aus oben genannten Gründen nicht möglich.
Berlin-Spandau, den 30.08.2021
Kleebank Bezirksbürgermeister
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