Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
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Energiesparen
Auszug - Ausstellung von Sterbeurkunden
Wortprotokoll:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bearbeitungszeit, um Urkunden auszustellen, mindestens an den gesetzlich begründeten Fristen zu orientieren. Sterbeurkunden sind innerhalb von 2 Wochen nach dem festgestellten Todesfall auszustellen, damit die Hinterbliebenen 1. in der Lage sind, alle relevanten Verträge problemlos kündigen zu können (Wohnung, Versicherungen, Strom …), 2. die Erbberechtigten eine realistische Chance haben, den Nachlasswert zu ermitteln, um entscheiden zu können, ob die Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte und 3. die Forderungen von Gläubigern, wie z. B. Bestattungsunternehmen, zeitnah erfüllt werden können.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0