Auszug - B-Plan? Ja bitte, aber vollständig!
Wortprotokoll:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Verlangen die mit den Investoren/Entwicklern geschlossenen Städtebaulichen Verträge den Ausschussfraktionen als Anlage zum Bebauungsplan spätestens zur Festsetzung des Bebauungsplans vorzulegen. Da es sich hier um privatrechtliche Verträge handelt, sollen diese analog der Unterlagen für nichtöffentliche Sitzungen nur den Bezirksverordneten zugänglich gemacht werden.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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Legende
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0