Auszug - Vorstellung der bezirklichen Kitaplatzplanung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:04 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Frau Arira-Schiddel informiert darüber, dass alle Bezirke Probleme haben, dem Gesetzesanspruch auf einen Kitaplatz gerecht zu werden. Ein aktualisierter Bericht zur Kindertagesbetreuung liegt vor und ist im Internet einsehbar. Sie berichtet über den aktuellen Stand der Entwicklungsplanung.

 

Eine Tischvorlage mit den Eckdaten wird an die Mitglieder verteilt (siehe Anlage) und erläutert.

 

In einer Diskussion, an der sich BezStR Machulik, Herr Sablotny, Frau Arira-Schiddel, die Bezv. Gellert, Schneider, Bgd. Baron, Neye, Handrick, Frau Goldschmidt-Ahlgrimm und Frau Rosengart beteiligen, werden u. a. folgende Punkte angesprochen:

 

-          Bei Wohnungsbauvorhaben werden die einzelnen Fachämter immer nach den Bedarfen gefragt. Das Jugendamt berechnet die Versorgungssituation und kann derzeit auf keinen einzigen Kitaplatz verzichten. Die Bedarfe werden in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

-          In der bezirklichen Kitaplatzplanung werden Veränderungen aufgrund von neuen Kitas, Umsetzungen  bzw. neuen Wohnungsbauten regelmäßig berücksichtigt.

-          Frau Arira-Schiddel ist zuversichtlich, was eine unterjährige Aufnahme bei dringlichen Fällen angeht.

-          Bei den Kindertagesstätten handelt es sich um betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen. Wenn eine Einrichtung zu 100 % belegt ist, dann ist eine Aufnahme nicht möglich, es sei denn, die Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stimmt dem zu.

-          Jeder Träger bemüht sich, dringende Fälle unterzubringen, jedoch darf keineswegs die qualitative Norm aus den Augen verloren werden. Derzeit werden monatlich zu zahlende Prämien angeboten für jeden Kitaplatz, der ab Januar 2018 mehr im Vergleich zum Vorjahr angeboten wird. Das wird sehr zweifelhaft angesehen.

-          Es gibt den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz und das Land Berlin muss diesen einlösen, und zwar als Land Berlin und nicht als Träger. Gleichzeitig hat das Land Berlin überhaupt keine Möglichkeit, diesen Rechtsanspruch aus eigener Kraft einzulösen.Selbst der Eigenbetrieb ist zwar öffentlicher Träger, aber ist unabhängig von den Aufsichtsgremien und trifft seine eigenen Entscheidungen.

-          Im Bereich der Kindertagesstätten gibt es keine Probleme bezüglich der Raumsituation, sondern die größte Problematik stellt das fehlende Fachpersonal dar.

-          An Schulen gibt es derzeit viele Kinder durch Zuzug, die unbedingt hätten zurückgestellt werden müssen. Aufgrund der Tatsache, dass die vorher keinen Kitaplatz in Spandau hatten, bekommen sie auch keinen Platz. Sie werden schulunreif in die Schule geschickt und dies belastet die ganze Klasse.

-          Bei der Neubesetzung der Planstelle für die Entwicklungsplanung der Kindertagesbetreuung soll ein Wissenstransfer stattfinden, ggf. durch einen Honorarvertrag mit der derzeitigen Stelleninhaberin.

 

Der Vorsitzende dankt für die Berichterstattung und stellt fest, dass die Mitglieder die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kitaplatzplanung (551 KB)    

 
 

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