Auszug - Allgemeine Einführung in Aufgaben und Organisation der C-Gruppe des Stadtentwicklungsamtes, insbesondere Förderprogramm "Aktive Zentren"  

 
 
Außerordentliche öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BezStR Bewig übergibt das Wort an Frau Brandl, die dem Ausschuss eine Einführung in das Thema geben wird.

 

Frau Brandl erläutert, die Arbeitsgruppe C umfasst 10 Mitarbeiter/-innen (incl. ihrer eigenen Person) im Fachbereich Stadtplanung. Sie hat im Wesentlichen drei große Aufgabengebiete:

 

  1. planungsrechtliche Prüfung von Einzelbauvorhaben

 

  1. Untere Denkmalschutzbehörde - denkmalrechtliche Prüfung von Einzelbauvorhaben und Vertretung von denkmalrechtlichen Belangen

 

  1. Durchführung des Sanierungsverfahrens und Koordinierung des Städtebauförderungsprogrammes „Aktive Zentren Berlin“ in der Wilhelmstadt

 

Zu 1.

Die vornehmliche Arbeit dieses Aufgabengebietes ist die Bearbeitung von Bauanträgen im Genehmigungsverfahren. Hier wird insbesondere geprüft, ob bei den Bauvorhaben die geltenden bauplanungsrechtlichen Regelungen eingehalten werden.

 

Zu 2.

Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob Vorhaben im Einklang mit denkmalschutzrechtlichen Regelungen stehen. Primäres Ziel ist die Erhaltung der Baudenkmale.

Man unterscheidet im Denkmalrecht zwischen Einzeldenkmalen und Denkmalbereiche „Gesamtanlage“. Letzteres können zum Beispiel Siedlungen oder Fabrikanlagen sein. Es gibt aber auch Denkmal-Ensembles. Das sind Bereiche, die gewachsene Strukturen haben. In denen gibt es sowohl Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, als auch Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. Die Spandauer Altstadt ist ein Beispiel dafür.

Grundsätzlich muss die Untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt handeln.

 

Zu 3.

Zu diesem Aufgabengebiet gibt Frau Brandl eine Broschüre zur Ansicht in Umlauf.

Das Sanierungsgebiet Wilhelmstadt wurde im März 2011 durch die 12. Rechtsverordnung zusammen mit weiteren Berliner Gebieten förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Die Wilhelmstadt wurde schon im November 2010 in das Fördergebiet „Aktive Zentren Berlin“ aufgenommen.

Der förmlichen Festlegung waren so genannte vorbereitende Untersuchungen durch ein Planungsbüro vorausgegangen. Hier wurden für das Gebiet diverse Defizite und Mängel festgestellt:

-          Investitionsstau bei den Infrastruktureinrichtungen

-          Mangel an Jugendfreizeiteinrichtungen

-          Funktionsschwäche der Einkaufsstraßen

-          mangelnde Aufenthaltsqualität in Straßenräumen und Plätzen

-          mangelnde Verknüpfung von Grünanlagen

-          geringe Nutzung der Potenziale der Lage des Quartiers an der Havel

 

Nach dem Monitoring „soziale Stadtentwicklung“ handelt es sich um ein abrutschendes Quartier. Das heißt, man hat festgestellt, dass insbesondere einkommensstärkere Bevölkerungsschichten sowie Familien mit Kindern die Wilhelmstadt verlassen.

Vergleichbar mit einem integrierten Stadtentwicklungskonzept wurden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen aufbauend auf die Defizitanalyse die Potenziale für die Wilhelmstadt ermittelt, Leitbilder und Ziele entwickelt sowie Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert.

Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen wurden Einzelprojekte festgelegt und die Kosten für die Maßnahmen und Projekte ermittelt. Daraus wurde eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt. Insgesamt wurden Maßnahmen im Umfang von 27 Mio. € für den Sanierungszeitraum von 15 Jahren beschlossen.

Ein Sanierungsgebiet zielt in erster Linie auf die Förderung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes ab. Es bietet diverse Vorteile, z. B. weil dadurch Grunderwerb finanziert werden kann. Die Senatsverwaltung stellt dafür die Mittel zur Verfügung.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, so genannte revolvierende Mittel aus anderen Sanierungsgebieten zu akquirieren.

 

Ein sehr wichtiges Element im Sanierungsverfahren ist die Bürgerbeteiligung, die über den Gesetzgeber im § 137 BauGB verankert ist.

Um der Informationspflicht Rechnung zu tragen, wurde vor fünf Jahren ein Stadtteilladen in diesem Gebiet eingerichtet.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Stadtteilzeitung ins Leben gerufen, die so genannte „Wilma“. Da der Vertrag ausläuft, wird derzeit ein neues Ausschreibungsverfahren - EU-weit - durchgeführt.

 

Seit ca. einem Jahr wird das ISEK neu erarbeitet. Das heißt, die Ziele und Maßnahmen, die in den vorbereitenden Untersuchungen festgelegt wurden, werden überprüft.

 

An der Debatte beteiligen sich BezStR Bewig, Frau Brandl, die Bezirksverordneten Werner, Bittroff und Wieczorek.

 

Die Vorsitzende dankt Frau Brandl im Namen des Ausschusses für die interessanten und umfangreichen Informationen.


 
 

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