Auszug - Bürgerhaushalt 2018-0035 Altkleidercontainer
Frau Rentzsch erläutert ihr Anliegen.
Stellungnehmend erklärt BezStR Machulik, überwiegend stehen diese Container nicht auf öffentlichem Straßenland. Aus diesem Grund kann und darf das Ordnungsamt nicht tätig werden. Er betont, dass keine Genehmigungen zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland erteilt werden. Wenn auf öffentlichem Straßenland illegal aufgestellte Container festgestellt werden, wird das Ordnungsamt grundsätzlich tätig. Bei Feststellung von Containern auf privaten Grundstücken werden die Grundstückseigentümer, meist Wohnungsbaugesellschaften, informiert. Diese müssen dann dafür Sorge tragen, dass die Container entfernt werden. Die Bezirksverwaltung hat hier kein Eingriffsrecht.
Nach der umfangreichen Debatte, an der sich BezStR Machulik, Frau Rentzsch, die Bezirksverordneten Steinborn, Lehmann und Marquardt beteiligen, stellt der Vorsitzende - Bezv. Korus - zusammenfassend fest, dass sich der Ausschuss der vom Stadtrat vorgetragenen Stellungnahme des Bezirksamtes anschließt. Abstimmungsergebnis:
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