Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3700 Titel 51912 A02 (300.000,00 €) (Vorlage - zur Beschlussfassung - vom 09.05.2017) - überwiesen in der 08. BVV am 31.05.2017
In Beantwortung der Fragen der Bezirksverordneten Beckmann, Werner und Leschewitz erläutern BzBm Kleebank und Herr Borchers, wie es zu den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben kommt. Wenn diese Ausgaben mit Ausgleich zu genehmigen sind, bezieht sich der Ausgleich auf die Basiskorrektur. Mehrausgaben ohne Ausgleich werden laut Senatsverwaltung für Finanzen nur für den so genannten T- und Z-Teil der Globalsumme zugelassen, da diese Ausgaben in der Regel auf Rechtsvorschriften und nicht beeinflussbare Fakten beruhen. Der A-Teil der Globalsummenzuweisung ist das Geld, was der Bezirk für sich veranschlagt/verausgabt. Dort ist ein Ausgleich dringend angeraten.
Bei den Vorlagen - zur Beschlussfassung - kann der Begründung entnommen werden, wodurch bzw. wo der Ausgleich stattfindet (Basiskorrektur bzw. Ausgleichsperre im Kapitel/Titel des laufenden Haushalts).
Der Ausschuss kommt einstimmig überein, der Vorlage - zur Beschlussfassung - vom 09.05.2017 zuzustimmen und der BVV die entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen. |
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