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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5-97 VE für das Grundstück Grünhofer Weg 30 im Ortsteil Spandau, Flurstücke 91/9 der Flur 1 und 503 der Flur 1 der Gemarkung Klosterfelde im Bezirk Spandau - Information über das Ergebnis der erneuten beschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Frau Wendland führt aus, der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde im September 2014 gefasst. Es handelt sich auch hier um ein Wohnungsbauprojekt. Das Grundstück hat 9.000 m². Nach dem Berliner Modell sind es 127 Wohneinheiten. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Da es sich um eine ehemalige gewerbliche Baufläche handelt bzw. um ein festgesetztes Gewerbegebiet, ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese erfolgt seitens der Senatsverwaltung nachdem der Beschluss zur Auslegung gefasst wurde.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute beschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger wurden zeitgleich vom 08.05. - 08.06.2017 durchgeführt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Eine Person hat vor Ort Einsicht in die Planung genommen. Zusätzlich wurden 34 Träger öffentlicher Belange und Behörden über die Auslegung informiert.

Davon haben sechs eine Stellungnahme abgegeben.

Im Wesentlichen wurde zu zwei Aspekten Stellung genommen.

 

Zum einen ging es um die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Dieser Hinweis hat keine Auswirkungen auf die Planung.

 

Zum anderen wurde auf die Beachtung der benachbarten gewerblichen Nutzung hingewiesen.

Dieses Areal ist nach dem Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe eine geschützte gewerbliche Fläche. Sie wird als EPB-Gebiet (für den produktionsgeprägten Bereich) bezeichnet. Zu Beginn des Verfahrens wurde mit der Senatswirtschaftsverwaltung abgesprochen, dass diese Fläche für die Wohnnutzung freigegeben wird, unter der Prämisse, dass die umliegende gewerbliche Nutzung nicht eingeschränkt wird.

 

Behördenbeteiligeung:

Insgesamt wurden sieben Stellen beteiligt, von denen sich fünf rückgemeldet haben.

Insbesondere wurden Hinweise/Bedenken zu folgenden Themen geäußert:

 

      Flächennutzungsplan

      Anzahl der Stellplätze

      Mehrbedarf an Kita- und Grundschulplätzen

      Mietpreis- und Belegungsbindung (25 %)

 

Beide Beteiligungsschritte haben keine Auswirkungen auf die Planung. Lediglich in der Begründung sind redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Frau Wendland bittet um zustimmende Kenntnisnahme.

 

Die zustimmende Kenntnisnahme erfolgt von:

2 Bezv. der Fraktion der SPD

2 Bezv. der Fraktion der CDU

1 Bezv. der Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen

1 Bezv. der Fraktion der FDP

1 Bezv. der Linksfraktion

2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen von:

2 Bezv. der Fraktion der AfD

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-97 VE (278 KB)    

 
 

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