Auszug - Zurverfügungstellung von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung für die Ev. Kirche Spandau (XX-002)
Diese Drucksache aus der 7. BVV-Sitzung wurde vom Bezirksamt gem. § 18 Bezirksverwaltungsgesetz beanstandet. Die BVV Spandau wird die Bezirksaufsichtsbehörde nicht einschalten. Die Drucksache ist somit abgeschlossen. |
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Bezirksamt Spandau
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