Ukraine
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Auszug - Anerkennung des Staakkato e.V. als Träger der freien Jugendhilfe mit bezirklichem Wirkungskreis nach § 75 SGB VIII
Herr Sablotny erläutert, dass es sich um einen Träger handelt, der sich seit vielen Jahren in Spandau in der Jugendhilfe bewährt hat und wichtiges Glied in der freien Jugendhilfe des Bezirks ist. Er erfüllt die Kriterien für eine Anerkennung.
Bei einer Stimmenthaltung (Bezv. der Fraktion der AfD) wird Staakkato e.V. als Träger der freien Jugendhilfe mit bezirklichem Wirkungskreis nach § 75 SGB VIII anerkannt. |
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