Auszug - Fahrradbügel statt Poller (Antrag der Fraktion der AfD vom 14.02.2017) - überwiesen in der 5. BVV-Sitzung am 01.03.2017 unter Mitberatung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 8
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0085/XX Fahrradbügel statt Poller
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

 

Für die Fraktion der AfD bittet Bezv. Pochstein der Empfehlung des Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten zu folgen und dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

BzBm Kleebank übergibt das Wort an den Senioren- und Behindertenbeauftragten, Herrn Lang.

Dieser weist ausdrücklich darauf hin, bei der Umsetzung des Antrages muss den Belangen der Menschen mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen aber auch mit Sehbeeinträchtigungen Rechnung getragen werden.

 

Zu der Nachfrage des Bezv. Beckmann, mit welchem Kostenaufwand zu rechnen ist, führt BzBm Kleebank aus, dass diese Frage an die Fachverwaltung zu richten ist. Das Haushaltsamt und er können darüber keine Auskunft geben.

 

Bezv. A. Meißner stellt Parallelen zum Tagesordnungspunkt 6 fest. Da auch zum vorliegenden Antrag keine Kosten bekannt sind, kann er vom Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte nicht abschließend behandelt und beschlossen werden.

Er bittet um Klärung der grundsätzlichen Verfahrensweise, zumal es in der heutigen Sitzung nicht das erste Mal ist, dass eine Kostenangabe für beantragte Maßnahmen fehlt.

 

BzBm Kleebank betont nochmals, die Kosten können nur von der Fachabteilung benannt werden. Das heißt, im Fachausschuss muss geklärt werden, gibt es für die Maßnahme bereits einen Titel, wie ist dieser bestückt, wird das Geld für andere Dinge gebraucht oder kann man es dafür ausgeben. Das bedeutet für den vorliegenden Antrag, die Klärung muss im Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten erfolgen.

 

Im Namen der Fraktion der SPD schlägt Bezv. Ziesak die Rücküberweisung in den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vor. Dieser sollte in der erneuten Mitberatung die Kosten ermitteln bzw. beim zuständigen Stadtrat erfragen.

 

In Beantwortung der Frage des Bezv. Ziesak bestätigt Herr Lang, dass es bewährte Praxis ist, ihn als Senioren- und Behindertenbeauftragten in Umsetzungsprozesse, die eine besondere Berücksichtigung erfordern, einzubeziehen. Allerdings gibt es keine rechtliche Grundlage. Deshalb wollte er auf die besondere Bedeutung hinweisen.

 

Bezv. Pochstein spricht sich dafür aus, künftig Anträge, die in einem Fachausschuss mitberaten wurden, erst dann auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn das Mitberatungsprotokoll auch Angaben zu den Kosten bzw. finanziellen Auswirkungen enthält.

 

Der Vorsitzende - Bezv. Haß - greift diese Anregung auf. Künftig wird er sich, wenn es erforderlich ist, direkt an die oder den Ausschussvorsitzenden wenden.

 

Bezv. A. Meißner weist darauf hin, wenn der vorliegende Antrag zurück in den mitberatenden Ausschuss überwiesen wird, müsste so auch mit dem Antrag, der unter dem Tagesordnungspunkt 6 behandelt wurde, verfahren werden.

Denn nur über diesen Weg, kann der Haushaltsausschuss an die Information über die Kosten gelangen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses verständigen sich darüber, nach Abschluss des Tagesordnungspunktes 8, den Tagesordnungspunkt 6 erneut aufzurufen, den Vertagungsbeschluss rückgängig zu machen und über eine Rücküberweisung abzustimmen.

 

Bezv. Beckmann verweist darauf, dass ihm aus der Vergangenheit - XVIII. Wahlperiode - bekannt ist, dass nicht alle Anträge in den Haushaltsausschuss überwiesen wurden. Die Anträge sind im Fachausschuss abschließend beraten worden und der BVV wurde eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

 

Bezv. A. Meißner gibt zu bedenken, ob es sinnvoll ist, dass der Haushaltsausschuss immer die Federführung hat und ob seine Beratung entfallen kann, wenn der Fachausschuss feststellt, dass eine Maßnahme im Rahmen der aktuellen Haushaltswirtschaft finanzierbar ist.

 

Bezugnehmend auf die Aussage des Bezv. Beckmann verliest Bezv. Scheytt den § 20 Abs. 4 der GO der BVV:

 

(4) Anträge, die mit der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel verbunden sind oder Maßnahmen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des BezVG zur Folge haben, müssen, wenn sie nicht abgelehnt werden, federführend dem Haushaltsausschuss überwiesen werden.

 

Bezv. A. Meißner bittet den Vorsitzenden, das aufgeworfene Problem zur Besprechung im Ältestenrat anzumelden.

Er schlägt folgende Verfahrensweise vor: Anträge werden zunächst nur in Fachausschüsse überwiesen. Wenn sich in der Beratung des Ausschusses herausstellt, dass eine Finanzierung aus der laufenden Haushaltswirtschaft nicht möglich ist, muss der Antrag vom Fachausschuss über die BVV an den Haushaltsausschuss überwiesen werden, um einen abschließenden Beschluss herbeizuführen. Der Haushaltsausschuss erhält ein Mitberatungsprotokoll des Fachausschusses.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, den Antrag zur erneuten Mitberatung zurück in den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten zu überweisen.


 
 

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