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Auszug - Halteverbotszone in der Neukladower Allee (Antrag der Fraktion der SPD vom 09.11.2015) - überwiesen in der 48. BVV am 18.11.2015 - vertagt in der 39. Sitzung am 21.01.2016  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 18.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1663/XIX Halteverbotszone in der Neukladower Allee
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Bittroff trägt folgenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen des Verkehrskonzeptes für den Gutspark Neukladow den Standort der Bushaltestelle in der Neukladower Allee zu überprüfen und falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass eine ungehinderte Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge jederzeit möglich ist.

 

 

Auf Antrag der Fraktion der CDU wird die Sitzung von 16:05 bis 16:10 Uhr unterbrochen.

 

 

In Beantwortung der Nachfrage des Bezv. Laubsch begründet Bezv. Bittroff den geänderten Antrag.

 

Bezv. Paolini schlägt vor, die Worte "im Rahmen des Verkehrskonzeptes für den Gutspark Neukladow" aus dem Änderungsantrag herauszunehmen.

 

Im Namen der Fraktion der SPD nimmt Bezv. Bittroff diesen Vorschlag an.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, den Antrag in geänderter Form anzunehmen und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Standort der Bushaltestelle in der Neukladower Allee zu überprüfen und falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass eine ungehinderte Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge jederzeit möglich ist.


 
 

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