Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

Energiesparen

Auszug - XIX-061 Sondermittelantrag vom 21.10.2014 Fitness-Club Spandau Weihnachten für Alle - Freude verschenken beantragte Summe: 3.003,- €  

 
 
Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung und des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8.2
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Bezv. A. Meißner bittet das Bezirksamt um eine Stellungnahme. Er weist darauf hin, dass dieses Projekt in den vergangenen fünf Jahren bereits unterstützt wurde, was auf eine Regelfinanzierung schließen lässt. Für diese dürfen Sondermittel nicht verwendet werden.

 

BzBm Kleebank zitiert: "Projektförderungen für denselben Zweck oder denselben Empfänger sind grundsätzlich auf bis zu fünf aufeinander folgende Jahre zu befristen. Abweichungen von Satz 1 sind zu begründen."

Aus diesem Grund ist es möglich, auch weiterhin zu fördern. Die fachliche Stellungnahme ist eine Befürwortung.

 

Bezv. Höhne spricht sich im Namen der Fraktion der GAL für eine Unterstützung in voller Höhe aus.

 

BzBm Kleebank verliest den Vermerk des Haushaltsamtes vom 06.11.2014:

 

"Da der Verfasser der Anlage zur Befürwortung des Sozialamtes vom 03.11.2014 zum Sondermittelantrag Fitness-Club Spandau, Herr Fischer, heute nicht mehr im Hause ist, wurde mit Herrn BzStR Bewig telefonisch Rücksprache gehalten. Nach Auskunft von Herrn Bewig ist die Stellungnahme seiner Abteilung so zu verstehen, dass diese Befürwortung das Ergebnis der zulässigen Prüfung über Ausnahme von der in Nr. 3.9 Ausführungsvorschrift zu § 22 LHO aufgestellten Regel, wonach Projektförderungen für denselben Zweck oder denselben Empfänger auf bis zu 5 Jahre, 5 aufeinander folgende Jahre, zu befristen sind, darstellt. Der erste Absatz der Anlage zur Befürwortung ist als inhaltlicher Beleg über die vorgenommene Aufnahmeprüfung anzusehen. Der zweite Absatz der Anlage hat eher hinweisenden Charakter, dass die in Rede stehende Aktion auch ohne Sondermittel durchzuführen wäre. Die eigentliche Befürwortung wird dadurch nicht berührt. Aufgrund dessen bestehen hier aus haushaltsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bewilligung von Sondermitteln der BVV."

 

In Bezug auf den vorgelegten Kostenplan stellt Bezv. A. Meißner fest, dass dieser eher dürftig ist. Er beinhaltet keine konkrete Aussage, wofür die finanziellen Mittel verwendet werden sollen.

 

Bezv. Höhne erklärt, die Rahmenbedingungen des Projektes haben sich nicht verändert. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Verwendung der Mittel analog vorgenommen wird.

 

Zu der Nachfrage des Bezv. A. Meißner führt BzBm Kleebank aus, dass die Abrechnung stets im entsprechenden Fachamt vorgenommen wird, welches auch die fachliche Stellungnahme zum vorliegenden Antrag fertigte. Die Abrechnung erfolgt nach Zuwendungsrecht. Der Zuwendungsempfänger muss die entsprechenden Verwendungsnachweise vorlegen. Man kann davon ausgehen, wenn Unkorrektheiten vorgelegen hätten, wäre zu einem neuerlichen Antrag keine befürwortende Stellungnahme abgegeben worden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 4 Enthaltungen (Bezv. der Fraktion der CDU) überein, die Sondermittel in vollem Umfang zu gewähren und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Fitness-Club Spandau werden für das Projekt "Weihnachten für Alle - Freude verschenken"

 

bis max. 3.003,00 ?

 

Sondermittel der BVV zur Verfügung gestellt.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen