Auszug - Bebauungsplan VIII-515-1 für das Grundstück Daumstraße 63, eine Teilfläche des Grundstücks Daumstraße 65 und einen Abschnitt der öffentlichen Parkanlage am Spandauer See sowie eine Teilfläche des Spandauer Sees im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst - Information über das Ergebnis der erneuten beschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB sowie - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Einleitend führt BzStR Röding aus, bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen der letzten Pläne aus der Wasserstadt. Er ist den Ausschussmitgliedern bereits bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat nach längeren Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag geschlossen. Dieser war erforderlich, da das Grundstück das letzte war, was den durchgängigen Uferweg um den Spandauer See blockierte.
Herr Marten erläutert, da die eingeschossige Bebauung aus dem Plan heraus genommen und die Planung in Bestandsnutzung geändert wurde, war die erneute Trägerbeteiligung erforderlich. Sie fand für einen Monat ab dem 26.07.2013 statt. Es wurden 7 Stellen beteiligt. Vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sowie vom Umwelt- und Naturschutzamt gingen Rückmeldungen ein. Diese haben keine Änderungswirkung. Lediglich in der Begründung sind kleinere Nacharbeiten erforderlich.
Die Nachfragen der Bezv. Harju werden von BzStR Röding und Herrn Marten beantwortet.
Herr Marten berichtet weiterhin, die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 29.07. bis 28.08.2013 durchgeführt. Fünf interessierte Personen haben Einsicht in die Planung genommen. Insgesamt sind 3 Stellungnahmen eingegangen, die folgende Themen beinhalten:
- Steganlagen (unklare Darstellung in der Begründung) - bauliche Nutzung durch den Eigentümer - Liegeplätze und Wasserkleinfahrzeuge - Fläche in der Parkanlage - Wohngebiet - klimatische Auswirkungen - Uferbereich - Lebensräume für geschützte Tierarten
Die Hinweise und Anmerkungen haben keine planungsrechtlichen Auswirkungen.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Informationen zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
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