Auszug - Schreiben der Stadtteilkonferenz Haselhorst und der ev. Kirchengemeinde Kladow  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 1.1
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Zu dem vorliegenden Schreiben der Stadtteilkonferenz Haselhorst erklärt Herr Freitag, dass Realisierung des Aufzuges im U-Bahnhof Haselhorst von der BVG für Ende 2013 zugesagt wurde, die Prüfung mehrerer Varianten für einen behindertengerechten Zugang lä

 

Zu dem vorliegenden Schreiben der Stadtteilkonferenz Haselhorst erklärt Herr Freitag, dass eine Realisierung des Aufzuges im U-Bahnhof Haselhorst von der BVG für Ende 2013 zugesagt wurde. In der Vorbereitung hat die Prüfung mehrerer Varianten für einen behindertengerechten Zugang länger gedauert. Allerdings wurde eine Variante ausgewählt, die sogar 2 Aufzüge sowie ein Blindenleitsystem vorsieht. Auch die Bahnsteinanhebung für die Nivellierung der Züge an den Bahnsteigkanten wird vorgenommen. Der Baubeginn verzögert sich bis zum Beginn des 2. Quartals 2014. Die Inbetriebnahme wird in 2014 erfolgen.

 

Der Vorsitzende wird der Stadtteilkonferenz im Namen des Ausschusses entsprechend den Ausführungen von Herrn Freitag antworten.

 

Frau Uebelgünne erläutert den Sachstand zum Anliegen des vorliegenden Schreibens der ev. Kirchengemeinde Kladow, u. a. zur Gebührenerhebung und -befreiung. Die Anlegung von Gehwegüberfahrten ist gesetzlich geregelt, dient einem Anliegergebrauch und ist auch vom Anlieger zu tragen. Es geht danach in die allgemeine Straßenverkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers über. Die Überfahrt kann von einer vom Anlieger selbst ausgewählten Firma angelegt werden, diese muss jedoch für Bauarbeiten im öffentlichen Straßenland zugelassen sein.

 

Die Frage des Bezv. Liedtke zur Abnahme und Gewährleistung wird von Frau Uebelgünne beantwortet.

 

Der Vorsitzende wird der Kirchengemeinde entsprechend den Ausführungen im Namen des Ausschusses antworten.


 
 

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