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Auszug - Antrag der Fraktion der CDU vom 02.05.2013 betr.: JA zum Wochenende - überwiesen in der 21. BVV am 15.05.2013 unter Mitberatung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamts- angelegenheiten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 26.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 17:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0670/XIX JA zum Wochenende
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Koza: Da haben wir ja ein Mitberatungsergebnis aus BüO

 

In der umfangreichen Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. Koza, Paolini, A. Meißner, Höhne, Ziesak, Juchem, Nikolic und Schiller beteiligen, werden folgende Fragen aufgeworfen:

 

-          Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die eine Eheschließung am Wochenende und/oder an einem anderen Ort außerhalb des Rathauses verursachen?

 

-          Ist es möglich, diese zusätzlichen Kosten auf die Eheschließungswilligen umzulegen?

 

-          Ist die Erhebung zusätzlicher Gebühren nach der Gebührenordnung möglich?

 

-          Kann es sein, dass das Personal bei entsprechender Koordinierung der gewünschten Wochenend-Eheschließungen gar nicht belastet wird?

 

BzBm Kleebank stellt fest, dass er diese Fragen ohne Rücksprache mit dem Fachdezernenten nicht beantworten kann. Er erklärt, dass die Kostenfaktoren einer Trauung in die Kosten-Leistungsrechnung eingehen. Bei erhöhten Kosten kann das dazu führen, dass die Werte dann über dem Median liegen.

 

Bezv. Koza betont zum besseren Verständnis des Antrages, dass dieser nicht auf ein Regelangebot abzielt, sondern auf ein besonderes Angebot gegen Aufpreis.

 

Abschließend kommen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig überein, den Antrag auf Vorschlag des Bezv. A. Meißner zu vertagen und den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten zu bitten, eine erneute Mitberatung unter Berücksichtigung/Klärung der vorgenannten Fragen durchzuführen.


 
 

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