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Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding gibt das Wort an Herrn Marten, der fünf Hinweise bzw

 

BzStR Röding gibt das Wort an Herrn Marten, der fünf Hinweise bzw. verfahrenstechnische Informationen zu Bebauungsplänen vorträgt.

 

(Anmerkung des BVV-Büros: Die Mitteilungen sind dem BVV-Büro schriftlich zugegangen und wurden in das Protokoll eingepflegt.)

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan 5-86 für den Süd-/Oberhafen Spandau bis hoch zur Ruhlebener Straße wird momentan in zwei Fassungen dargelegt; noch bis einschließlich dem 18. September. Die Zeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr. Die Anwesenden sind eingeladen, sich die Planung anzusehen.
     
  2. Zu diesem Gebiet passt der B-Plan 5-39 (Götelstraße). Zur Klärung der Überschwemmungsthematik haben wir am 23. September 2013 bei der Senatsverwaltung einen großen Termin. Vertreten werden die Abteilung VIII (Wasserbehörde) und das Referat II C (Rechtsaufsicht Bebauungsplanung) sein. U.E. kann der Bebauungsplan weiterbearbeitet werden. Es handelt sich nur um ein Darstellungsproblem, da es ein nachgeordnetes gesichertes Genehmigungsverfahren nach Wasserrecht gibt. Die Überschwemmungsfläche bei Hochwasser muss gekennzeichnet werden. Im Genehmigungsverfahren sind dann individuelle Lösungen je nach Grundstück und Sachlage festzulegen.
     
  3. Im Bebauungsplanentwurf 5-46 VE gibt es auch ein darstellerisches Thema. Eine Kollegin bei SenStadtUm hat uns darauf hingewiesen, dass der Schriftzug "Ergänzungsfläche Wohnen" womöglich später (im B-Plan-Vollzug) zu Diskussionen führen könnte. Den Hinweis nehmen wir auf. Da es tatsächlich nicht Ziel des B-Plans ist, das bestandsgeschützte Wohnen dauerhaft zu sichern, soll die Bezeichnung nunmehr "ergänzende Anlagen für den gesundheitsorientierten Sport" heißen. Die textlichen Festsetzungen müssen dann entsprechend umsortiert und die Pläne im Vertrag angepasst werden; inhaltlich ändert sich nichts. Nachteilig ist, dass dieser Hinweis erst nach der Beschlussfassung durch die BVV kam, so dass wir die BVV nochmals behelligen müssen.
     
  4. Der Bebauungsplan VIII-B 12 für die Wilhelmstadt zur Regelung von Vergnügungsstätten ist festgesetzt. Der Entwurf zum B-Plan VIII-B 11 b ist bei der Senatsverwaltung zur Rechtsprüfung abgegeben worden. Nun wollten wir den Plan für die Altstadt, das ist der VIII-B 10, zügig bearbeiten. Im Rahmen informeller Gespräche verlangt nun die Senatsverwaltung, dass wir vorher klären, wie mit den bereits bestehenden "historischen" Entwürfen, die z. T. 30 Jahre alt sind, umgegangen wird. Hintergrund der Forderung ist § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch, aus dem abgeleitet wird, dass zwei Entwürfe zu Bebauungsplänen für die gleiche Fläche unzulässig sind. Dort steht, dass Bebauungspläne aufzustellen sind, "sobald" und "soweit" sie erforderlich sind. "Sobald" ist die zeitliche Komponente und "soweit" die inhaltliche. Das ist zwar im Prinzip richtig. Wir meinen aber, dass es möglich sein muss, bestehende Einzelplanungen durch einen einfachen Bebauungsplan zu ergänzen. Ansonsten kann man für ein größeres Plangebiet nicht kurzfristig handeln. Diese Diskussion kennen Sie schon aus der Teilung des B-Plans VIII-B 11 für die Neustadt. Es ist eine Diskussion zu führen, die auch bedeuten kann, dass über die Einstellung von 16 Plänen zu entscheiden ist. Da kommt richtig etwas auf uns zu.
     
  5. Der gerade angesprochene Teilungsplan VIII-B 11 a für den Bereich Askanierring/Streitstraße zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Einzelhandel wurde öffentlich dargelegt. Es haben sich zehn Bürger beteiligt; es ist aber nichts gekommen. Die BIMA hat sich noch beteiligt und bittet, östlich im Plangebiet Wohnungsbau vorzusehen. Dazu ist der B-Plan VIII-B 11 a aber nicht das richtige Instrument. Ich traue mich, das Ergebnis unter Mitteilungen vorzustellen, weil nichts Relevantes gekommen ist.

 
 

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