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Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:33 - 17:48 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Auf die Nachfrage der Bezv

 

Auf die Nachfrage der Bezv. Höhne, ob inhaltlich mit dem Jobcenter gesprochen wurde, dass Menschen, die lange fortlaufend krankgeschrieben sind, vielleicht zwischendurch für einige Jahre aus dem Jobcenter rausgenommen und in die Grundsicherung reingenommen werden, antwortet BzStR Vogt, dass der Geschäftsführer Herr Leitke vor längerer Zeit angeboten hatte im Ausschuss über das Jobcenter zu berichten. Es bestand bisher scheinbar kein Bedarf dafür.

 

Herr Fischer antwortet auf die Frage der Bezv. Höhne, dass die Feststellung der andauernden vollen Erwerbsunfähigkeit der Rententräger trifft. Er trifft dies entweder aufgrund eines Rentenantrages oder aufgrund eines Antrages der Leistungsträger zu einer Stellungnahme. Andere Wahlmöglichkeiten gibt es nicht. Solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, gibt es weiterhin Geld vom Jobcenter. Das Jobcenter hat natürlich ein großes Interesse daran, Klienten von denen vermutet wird, dass diese nicht mehr arbeitsfähig sind, loszuwerden. Insofern wird das Jobcenter tätig. Darüber hinaus steht es jedem Klienten frei zu sagen, dass er dauerhaft und voll erwerbsgemindert ist und dann muss ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Kessling, wer den Antrag auf dieses Gutachten stellt, antwortet Herr Fischer, dass eine Untersuchung von der Rentenanstalt durchgeführt wird, sofern ein Rentenantrag gestellt ist. Wenn der Rententräger sagt, es gibt keine dauernde und volle Erwerbsminderung, muss der betroffene Rentenantragsteller in den Widerspruch gehen und klagen. Danach besteht nicht die Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen. Dieses geht nur, wenn entweder das Gutachten des Rententrägers oder der Rentenbescheid vorliegt.

 

Bezv. Reinefahl schließt sich den Ausführungen des Herrn Fischer an und führt weiter aus, dass das Jobcenter prüft, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbslosenrente erfüllt werden. Wenn das Jobcenter vermutet, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird derjenige aufgefordert einen Antrag auf Erwerbslosenrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Das macht nur Sinn, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind und das passiert sehr häufig.

Bei den Fällen, die Herr Fischer beschrieben hat, wird der Rentenversicherungsträger vom Jobcenter oder Sozialamt aufgefordert ein Gutachten zu erstellen. Wenn der Rentenversicherungsträger dabei feststellt, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbslosenrente erfüllt sind, würde auch von Amts wegen ein entsprechendes Verfahren einleitet werden.

 

Auf die Nachfrage des Bgd. Wolke, ob über die Anzahl von Leistungsempfängern Zahlen vorliegen und wie hoch und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden, damit Angehörige im Ausland besucht werden können, antwortet Herr Fischer, dass bis vor 10 Jahren die öffentliche Hand keine Reisekosten für ein Elternteil das nicht bei dem Kind lebt, übernommen hat. Durch Gesetzesänderungen und durch die Rechtsprechung hat sich das geändert. Mittlerweile ist es so, dass innerhalb von Deutschland in einem sehr engen Rahmen solche Besuchskosten übernommen werden. Das wird individuell entschieden. Im Regelfall auch durch Bahn oder Mitfahrgelegenheiten abgedeckt.

 

Auf die Frage des Bezv. Gustke, ob es zur Situation der Motardstraße einen neuen Sachstand gibt, antwortet BzStR Vogt, dass dazu der Bezirksbürger Kleebank befragt werden müsste. Ihm selber ist nichts dazu bekannt.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Kessling, ob keine Absprachen im Bezirksamt stattfinden, antwortet BzStR Vogt, dass dies der falsche Ausschuss sei.

 

Bezv. Höhne möchte wissen, ob dafür der Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen zuständig wäre und Bezv. Müller fragt, wann die letzte Bezirksamtssitzung stattfand, die sich mit der Motardstraße beschäftigt hat.

 

BzStR Vogt antwortet, dass darüber keine Auskunft gegeben werden kann, da hierfür die Zuständigkeit fehlt. Es wurde zwei oder dreimal im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin über dieses Thema und ausgiebig über die Motardstraße gesprochen.

 

Der Ausschuss gewährt auf Antrag des Bezv. Kessling ein Rederecht für Herrn Jovic (Mitglied des Migrations- und Integrationsbeirates).

 

Auf die Frage des Herrn Jovic, ob es möglich wäre, die Menschen, die schon sehr lange in der Unterbringung der Motardstraße leben in normale Wohnungen umzusiedeln, antwortet Bezv. Kessling, das dabei die Problematik besteht, wer darüber eine Auskunft geben kann. Es ist auf dem Wohnungsmarkt relativ schwierig Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber zu finden.

 

Auf Vorschlag der Bezv. Höhne wird einstimmig beschlossen zur nächsten Sitzung im November den Geschäftsführer des Jobcenters Herr Leitke einzuladen, verbunden mit der Bitte zwei Arbeitsvermittler mitzubringen.

 

Der Vorsitzende - Bezv. Kessling - bittet die Mitglieder, wichtige Fragen an den Geschäftsführer vorab schriftlich festzuhalten und dem BVV Büro zuzuleiten.


 
 

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