Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 18:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BzStR Hanke teilt mit:

 

BzStR Hanke teilt mit:

 

a)      Im Rahmen der Einschulungen wurden der Bernd-Ryke-Grundschule am 10.08.2013 symbolisch für alle Grundschulen die Spandauer Schulwegpläne überreicht.

Die Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Müller zum Gefahrenpunkt am direkten Schulausgang Flankenschanze (27. GA) sagt BzStR Hanke für die nächste Sitzung zu.

Auf Vorschlag des Stadtrates verständigt sich der Ausschuss, je ein Exemplar der Schulwegpläne den Fraktionen zukommen zu lassen.

Bezv. Haß beantragt im Namen der Fraktion der SPD für die November-Sitzung die Besprechung der Pläne.
 

b)      Das Musikfestival auf der Zitadelle verläuft trotz der Bautätigkeiten reibungslos. Die Besucherzahlen sind sehr gut.
 

c)      Beim Kultursommer auf der Freilichtbühne ist in diesem Jahr eine deutliche Steigerung der Besucherzahl zu verzeichnen.
 

d)      Der Bau der schuleigenen Mensa an der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule ist abgeschlossen. Die Einweihung findet am 21.08.2013 statt. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten jeweils eine Einladung.
 

e)      Am 05.08.2013 konnte die Zweigstelle der Stadtteilbibliothek Heerstraße in der Obstallee wieder eröffnet werden.
 

f)        Der 13. Berliner Pflegefamilienkindertag findet am 01.09.2013 auf der Zitadelle statt. Die Eröffnung ist um 11:00 Uhr. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei.
 

g)      Die Jugendliteraturjury und die Stadtbibliothek Spandau laden zur Verleihung des Spandauer Jugendliteraturpreises 2013 am 30.08.2013 ein.
 

h)      Am 26. und 27.10.2013 findet auf der Zitadelle ein Hochzeitsmarkt statt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils einen Flyer mit Informationen zu dieser Veranstaltung.
 

i)        Wie bereits bekannt, mussten mit dem Lehrpersonal der Musikschule neue Verträge vereinbart werden. Die Unterzeichnung der Verträge unterlag einer Frist. Bei Nichtunterzeichnung eines Vertrages ist gemäß Vorgaben der Senatsverwaltung die Lehrkraft zu kündigen. Dies betraf 21 von insgesamt 120 Lehrerinnen und Lehrern. Unter diesen 21 Lehrkräften befindet sich eine große Zahl derer, die ohnehin aufgrund der Erreichung des Rentenalters ausscheiden wollten. Ein anderer Teil der Kolleginnen und Kollegen möchte sich aus persönlichen Gründen verändern und hat aufgrund dessen den neuen Vertrag nicht unterzeichnet.
Aus vorgenannten Gründen erhielten lediglich maximal drei Lehrkräfte eine "echte" Kündigung. Für die Stellenbesetzung liegen bereits Angebote vor.
 

j)        Neuordnung der Schullandschaft im Spandauer Altstadtbereich:

Für die Erweiterung der Freiherr-vom-Stein-Oberschule am Standort Galenstraße liegt jetzt die Machbarkeitsstudie mit mehreren Varianten vor. Der Bezirk hat sich für die Variante einer Erweiterung auf dem Bestandsgelände Galenstraße und Errichtung einer Sporthalle auf der Freifläche (Reitplatz) des ehemaligen Reitergeländes entschieden. Die Gesamtmaßnahme wird auf 15,5 Mio. ? geschätzt.

Das Schulamt und Haushaltsamt stehen in Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen, damit mit der Haushaltsplanaufstellung 2014/15 eine Erhöhung der Investitionsraten erfolgt. Eine Entscheidung hierüber ist noch offen.

Mit der BIM wurde vereinbart, dass das Reitergelände zurück in das Eigentum des Landes Berlin übertragen wird. Hierzu ist eine Gesetzvorlage notwendig. Die BIM hat mit den notwendigen Arbeiten begonnen.

Bei einer Rückübertragung werden dann die auf dem Reitgelände befindlichen vier unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude ebenfalls an das Bezirksamt Spandau gehen. Wegen des hohen Sanierungsaufwandes und des Denkmalschutzes sollen diese Gebäude schulisch nicht genutzt werden, es gibt aber bereits erste Überlegungen für eine mögliche kulturelle Nutzung durch private Investoren."

BzStR Hanke beantwortet die Nachfrage der Bezv. Müller.
 

 

Zur Beantwortung der Fragen der Fraktion der GAL zu den Fahrdiensten erteilt BzStR Hanke Herrn Lorenz das Wort.

 

Herr Lorenz erläutert die Organisation des Fahrdienstes für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Es ist richtig, dass es zu Beginn des neuen Schuljahres einige Schwierigkeiten gegeben hat. Diese begründen sich im Wesentlichen auf den Wechsel von Schülerinnen und Schülern sowie auf die neuen Stundenpläne. Einzelne Fahrdienste hatten Probleme mit der Umstellung. Das waren so genannte "Startschwierigkeiten", die zwischenzeitlich behoben sind. Herr Lorenz betont, dass es sich um ca. fünf Meldungen handelte. Diese Zahl ist im Vergleich zu den Vorjahren sehr gering.

Insgesamt hat das Bezirksamt sechs Fahrdienstunternehmen unter Vertrag. Drei Fahrdienste befördern Kinder zu Schulen im Land Brandenburg. Zwei weitere Fahrdienste sind mit Einzelbeförderungen beauftragt und mit einer Firma wurde ein umfangreicher Vertrag abgeschlossen. Diese fährt mit so genannten Sammelbussen.
Das Bezirksamt sowie die Schulsekretariate stehen im ständigen Kontakt mit den Firmen, sodass auftretende Probleme zeitnah gelöst werden können.

 

Herr Nack nimmt Stellung zu den Fragen der Fraktion der GAL bezüglich der Mängel bei der Beschulung von Kindern aus der Motardstraße. Er erläutert, ohne konkrete Angaben die Fragen weder mit richtig noch mit falsch beantworten zu können. Dafür wäre ein Abgleich einer Namensliste mit den Unterlagen des Bezirksamtes erforderlich.

Herr Nack erklärt, dass es derzeit bezüglich der Unterbringung der Kinder aus der Motardstraße Spannungen zwischen dem Aufnahmeheim und seiner Abteilung gibt. Diese haben dazu geführt, dass sich der Flüchtlingsrat an den Bürgermeister gewendet hat und eine Art Untätigkeit vorgeworfen wurde. Der Vorwurf wird entschieden zurückgewiesen.

Seine Abteilung war und ist stets sehr engagiert, diese Kinder in eine Beschulung zu bringen.

In diesem Jahr konnte erst zum Ende der Sommerferien Kontakt mit den Schulen, welche die so genannten Willkommensklassen haben, aufgenommen werden, um herauszukristallisieren, welche Platzkapazitäten vorhanden sind. Für die Aufnahmeheime in der Staakener Straße und im Askanierring wurden an Grundschulen weitere Willkommensklassen untergebracht. Insgesamt muss festgestellt werden, dass alle Klassen voll ausgelastet sind, sodass jeweils eine zweite Willkommensklasse eingerichtet werden muss.

Für die Willkommensklassen gibt es eine Frequenz-Obergrenze. Diese liegt bei 12 Schülerinnen/Schüler.

Im Oberschulbereich sind derzeit ca. 15 Kinder zusätzlich unterzubringen. Diese werden zunächst auf die vorhandenen 7 Willkommensklassen aufgeteilt. Das bedeutet eine Überschreitung der Obergrenze um 3 Kinder. Voraussichtlich müssen auch für diesen Bereich zusätzliche Willkommensklassen eingerichtet werden.

Die Einrichtung neuer Willkommensklassen hängt aber vom entsprechenden Lehrpersonal und von der räumlichen Unterbringung ab.

Des Weiteren erläutert Herr Nack, dass dem Bezirksamt oftmals Informationen über den Zu- und Abgang von Schülerinnen und Schülern fehlen. Sie erhalten die Meldung freier Plätze meist erst mehrere Tage nach deren Freiwerden.

Gemeinsam mit den Aufnahmeheimen wird versucht eine Verfahrensregelung zu finden, die einen besseren Informationsfluss ermöglicht.

Abschließend betont Herr Nack nochmals, den Vorwurf, man würde die Bearbeitung auf die lange Bank schieben, weil es sich nur um Asylbewerber-Kinder handelt, entschieden zurückzuweisen.

 

Frau Füllgraf beantwortet die Fragen zu den Lehrkräften.

Zu Frage 3: Die Lerngruppe für Neuzugänge ist von der ehemals 7. Grundschule in die Birkengrundschule umgezogen. Die Lehrkraft hat auf eigenen Wunsch nicht in die Birkengrundschule gewechselt, sodass sich momentan die Schulleitung dieser Schule um eine Neueinstellung bemüht. Ein genehmigter Sonderantrag liegt vor.

Zu Frage 4: Es ist dann eine dauerhafte Beschäftigung möglich, wenn die Laufbahnvoraussetzungen vorliegen, wie bei jeder anderen regulären Einstellung auch. Eine konkrete Antwort kann erst gegeben werden, wenn die Bewerberlage bzw. die Auswahl der Lehrkraft bekannt ist.

 

Die weiteren Nachfragen der Bezv. Schatz, Sonnenberg-Westeson, Haß und der Frau Bindel werden von BzStR Hanke, Herrn Nack und Frau Füllgraf beantwortet.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Fragen d. GAL-Frakt._Fahrdienst (51 KB)    
Anlage 3 2 Fragen d. GAL-Frakt._Beschulung (49 KB)    

 
 

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