Auszug - Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm am Flughafen Tegel
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in seiner Neufassung vom 31. Oktober 2007 umgehend auch am Flughafen Tegel Anwendung findet, so dass die vom Fluglärm Betroffenen das Recht erhalten, die Kosten für den Einbau von Schallschutzmaßnahmen vom Flughafenbetreiber erstattet zu bekommen.
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Bezirksamt Spandau
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