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Auszug - Spielhallenproblematik - angemeldet durch Fraktion der SPD in 16. Sitzung am 18.04.2013 (Einladung des BzStR Röding gem. Beschluss in o. g. Sitzung)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 2
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:28 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Kessling begründet die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes und fragt nach Informationen, wie sich das neue Spielhallengesetz auf Spandau auswirkt.

 

BzStR Röding übergibt das Wort Leiterin des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht, Frau Mirow. Sie berichtet, im Jahr 2012 wurden keine bauaufsichtlichen Genehmigungen für Spielhallen erteilt. Es lagen auch keine Anträge vor, was als Folge des Erlasses des Spielhallengesetzes gewertet werden kann.

Die Wilhelmstadt und zum Teil die Neustadt sind Sanierungsgebiete im Zusammenhang mit dem Stadtumbau West. Um in diesen Gebieten eine Spielhalle einzurichten, bedarf es für die bauaufsichtliche Nutzungsänderung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB, welche meist nicht erteilt wird.

In den letzten zwei Jahren wurde in Spandau lediglich die Spielhalle im Simonring 1 genehmigt. Dort war es planungsrechtlich zulässig. Die Genehmigung wurde 2011 erteilt.

Ob die Genehmigung umgesetzt wurde, ist nicht bekannt.

 

BzStR Röding ergänzt, dass die Spielhalle im Simonring bisher nicht eröffnet wurde. Die erfolgten Umbauarbeiten wurden anders ausgeführt als es aufgrund der Genehmigung zulässig gewesen wäre. Die Bauarbeiten wurden gestoppt und der neue Bauantrag abgelehnt. Aktueller Kenntnisstand ist, der alte Bauantrag wurde nicht umgesetzt. Bei Stellung eines Neuantrages ist dieser nach dem neuen Spielhallengesetz zu würdigen.

Noch vor bzw. parallel zum Erlass des Spielhallengesetzes wurden für die Wilhelmstadt, die Neustadt und die Altstadt einfache Bebauungspläne aufgestellt, nach denen Vergnügungsstätten insgesamt in diesen Bereichen ausgeschlossen werden. Die Pläne befinden sich kurz vor der Festsetzung. Aufgrund dessen können neue Anträge zurückgestellt und mit Veränderungssperren belegt werden.

 

BzStR Röding und BzStR Machulik beantworten die Detailfragen der Bezv. Kessling, Schunke und Nikolic.


 
 

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