Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
BzStR Röding teilt mit, in Bezug auf die neue Verordnung über die Festsetzung vorläufiger Überschwemmungsgebiete, welche in den Bebauungsplan 5-39 (BEHALA bzw. Götelstraße) eingreift, wurde seitens des Bezirksamtes ein konkreter Ausnahmeantrag gestellt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung befasst sich derzeit mit diesem Antrag. Die abschließende Entscheidung steht noch aus.
Die Nachfragen der Bezv. Bittroff werden von BzStR Röding beantwortet. |
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Bezirksamt Spandau
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