Auszug - Die angeblichen "Schwarzbauten" im Bürgerbüro Kladow - auf Antrag der Fraktion der SPD vom 01.02.2013  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 2
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 18:24 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Bezv

 

Bezv. Kessling begründet die Beantragung der außerordentlichen Ausschusssitzung zu dieser Thematik.

 

BzStR Machulik erläutert den Verlauf zur Entscheidung für den Standort des Bürgerbüros im Parnemannweg als "Mitnutzer" in der Jugendfreizeiteinrichtung.

 

Der Senioren- und Behindertenbeauftragte des Bezirkes, Herr Laufmann, wurde am 19.10.2012 am Verfahren beteiligt.

 

Seitens des Ausschusses wurden am 17.01.2013 keine Einwände zu der Mitteilung der Eröffnung des Bürgerbüros geäußert. Diese ergingen erst in der BVV-Sitzung am 23.01.2013.

 

Das Amt für Bürgerdienste, Fachbereicht Bürgeramt, ist davon ausgegangen, dass die vorgenommenen Veränderungen im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtung Parnemannweg komplett verfahrens- und genehmigungsfrei sind. Dies gründet auf der Tatsache, dass die Liegenschaft nur geringfügig (einmal pro Woche) mitbenutzt werden soll.

 

Zu den am 23.01.2013 geäußerten Vorwürfen erging seitens des BzBm Kleebank die Zusage einer intensiven Prüfung. In deren Ergebnis wurde eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung erteilt.

 

In Beantwortung der Nachfrage des Bezv. A. Meißner führt BzBm Kleebank aus, die getätigten Baumaßnahmen werden vom Bezirksamt einhellig so bewertet, dass eine Baugenehmigung dafür nicht erforderlich war, da es sich um Trockenarbeiten handelte. Er lehnt im Namen des Bezirksamtes die Bezeichnung "Schwarzbau" ab.

Der Bauantrag lag am 10.01.2013 bei der Bauaufsicht vor.

 

Bezv. Kessling tätigt Ausführungen zu dem Wirken der Fraktion der CDU und moniert ausdrücklich das Verhalten mit der Presse.

 

Die Fragen des Bezv. A. Meißner und des Bezv. Kessling bezüglich des Bauantrages sowie der damit verbundenen Fristen werden von BzStR Röding wie folgt beantwortet:

 

-          Der Bauantrag zur temporären Nutzung von Räumen im Jugendfreizeitheim Kladow am Parnemannweg 22 durch das Bürgeramt ist am 10.01.2013 bei der Bauaufsicht eingegangen.
 

-          Grundsätzlich hat die Bauaufsicht vier Wochen Zeit für die Genehmigung eines solchen Verfahrens, wenn die Bauantragsunterlagen vollständig sind.
 

-          Am 23. oder 24.01.2013 wurden die Bauunterlagen mit Übergabe der Betriebsbeschreibung vervollständigt.
 

-          Am 07.02.2013 wurde die Baugenehmigung mit Auflagen erteilt.
Das diesbezügliche Schreiben (ohne Anlagen) wird an die Mitglieder des Ausschusses übergeben.

 

Die Bauaufsicht ist gleichzeitig Bauordnungsbehörde und muss als solche handeln, wenn Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen ohne Genehmigung durchgeführt werden.

 

Bevor eine neue Nutzung in Betrieb genommen wird, ist eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erforderlich. Aus der Baugenehmigung können sich im Einzelfall besondere bauliche Anforderungen ergeben, die umgesetzt werden müssen.

 

Zu der Frage des Bezv. A. Meißner erläutert BzStR Röding den Begriff "Betriebsbeschreibung". Im vorliegenden Fall beinhaltet diese u. a. den Dienstbetrieb des Bürgerbüros für 7 Stunden (einmal in der Woche) in einem Raum inklusive Nutzung des Warteraumes und den barrierefreien Zugang zum Bürgerbüro über das Büro der Freizeiteinrichtung. Des Weiteren wurde festgehalten, dass es keine Wartezeiten geben wird und somit eine Toilettennutzung nicht zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Im Rahmen der umfangreichen Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, BzStR Röding, BzStR Machulik, die Bezv. A. Meißner, Schunke, Kessling, Bittroff, Hehn und Bayer beteiligen, betont BzBm Kleebank erneut, dass für den Bezirk kein Schaden entstanden ist und der Vorwurf des "Schwarzbaus" zurückgewiesen wird.

BzStR Röding informiert darüber, dass die Auflagen nachträglich erfüllt wurden.

 

Bezv. Schunke teilt mit, die Sitzung um 17:00 Uhr zu verlassen. Sie begründet dies damit, dass aufgrund der Informationen des Bezirksamtes die Sache geklärt ist und aus ihrer Sicht keine Notwendigkeit für ein weiteres Streitgespräch um Kleinigkeiten besteht.

 

Der Vorsitzende - Bezv. Juchem - ermahnt den Bezv. Kessling, in seinen Redebeiträgen sachlich zu bleiben und keine Unterstellungen zu äußern.

 

Bezüglich der Barrierefreiheit der Toiletten wird deutlich, dass es derzeit keine optimale Lösung gibt, sondern lediglich eine Übergangsregelung bis zur Neuordnung der Sanitäranlagen.

 

 

Die Sitzung wird von 17:57 bis 18:04 Uhr unterbrochen.

 

 

Auf Rückfrage bestätigt BzStR Röding, dass lediglich für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich ist, jedoch nicht für die baulichen Veränderungen.

 

Bezv. A. Meißner wird daraufhin aufgefordert, die Behauptung, es würde sich um einen Schwarzbau handeln, zurückzunehmen.

 

An der weiteren Debatte beteiligen sich BzStR Röding, BzStR Machulik, die Bezv. A. Meißner, Bittroff, Kessling und Harju sowie Bgd. Haßelmann.

 

BzStR Machulik teilt mit, die nächste erreichbare barrierefreie Toilette im Umfeld des Bürgerbüros befindet sich lt. den bezirklichen Unterlagen in der Stadtteilbibliothek in Kladow.

 

Bezv. Kessling stellt im Namen der Fraktion der SPD zusammenfassend fest, der Vorwurf eines Schwarzbaus kann durch die CDU-Fraktion nicht aufrecht erhalten werden, was die Ausführungen der Dezernenten belegen. Das bürgerfreundliche Konzept des Stadtrates führt eine Verbesserung der Situation herbei.

 

Für die Fraktion der CDU resümiert Bezv. A. Meißner, es ist festzuhalten, dass ein Bürgerbüro ohne vorliegende Baugenehmigung eröffnet werden sollte und dass die Äußerungen des Bezirksbürgermeisters in der BVV missverständlich waren, sodass nur der Begriff "Schwarzbau" angemessen war.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Baugenehmigung v. 07.02.2013 (244 KB)    

 
 

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