Auszug - Verordnung über den Erlass der Veränderungssperre VIII-B 11/57 für das Grundstück Kleine Mittelstraße 9, Schönwalder Straße 93 im Bezirk Spandau des Entwurfs zum Bebauungsplan VIII-B 11
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
VERORDNUNG über die Verlängerung der Veränderungssperre VIII-B 11/57 im Bezirk Spandau Vom 2012
Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S 692) wird verordnet:
§ 1
Die durch Verordnung vom 15. November 2011 (GVBL. S. 726) erlassene Veränderungssperre VIII-B 11/57 wird um ein Jahr bis zum 06. Dezember 2013 verlängert.
§ 2
Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Spandau von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. |
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