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Auszug - Tierschutz - aktueller Sachstand Ponyhof - aktueller Sachstand Schafherde  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:28 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Machulik berichtet, dass die Anordnungen zum Ponyhof noch immer Bestand haben

 

BzStR Machulik berichtet, dass die Anordnungen zum Ponyhof Bestand haben. Es liegt weder ein Antrag auf Betreiberwechsel noch auf Eröffnung eines Ponyhofes oder eines anderen Betriebes vor. Das Bezirksamt ist weiterhin bemüht, auf dem Areal etwas zu schaffen. Derzeit werden Gespräche mit einer Person geführt, die einen Ponyhof, einen Pensionsbetrieb oder Ähnliches in Zusammenarbeit mit einem Familienmitglied- der ehemaligen Betreiber des Ponyhofes aufbauen will.

 

Die Nachfrage der Bezv. Schunke wird von BzStR Machulik beantwortet.

 

 

BzStR Machulik erläutert den Ablauf und den aktuellen Sachstand bezüglich der Schafherde.

Es wurde versucht, die Probleme mit der freilaufenden Schafherde auf dem Flurstück Döberitzer Weg zu lösen. Dies führte nicht zum Erfolg, sodass es zur Anordnung der Sicherstellung der Tiere nach dem Tierschutz-Paragraphen 16a in Verbindung mit dem ASOG kam. Der Tierbesitzer und -halter wurde darauf hingewiesen, sich beim Veterinäramt zu melden, da von Anfang an feststand, dass die sichergestellten Tiere auf einem geeigneten Weg wieder an ihn zurückgegeben werden sollten. Er kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach, sodass sich das Veterinäramt mit seinem Betreuer und im Nachgang mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt hat.

Seitens des Betreuers gab es nach mehreren Gesprächen die Bereitschaft, die Tiere zu veräußern. Der Rechtsanwalt war bemüht, eine andere Grundstücksfläche zu finden, auf der die Tiere untergebracht werden können.

Der Schafbesitzer legte beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Anordnung ein.

 

Das Verwaltungsgericht hat die Akte gesichtet und um Fristverlängerung gebeten, die gewährt wurde.

Am 09.10.2012 erging der Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Dieser gelangte am 10.10.2012 dem Bezirksamt zur Kenntnis. In dem Beschluss ging es darum, dass die aufschiebende Wirkung in den Anordnungen wieder hergestellt wird. Das Verwaltungsgericht teilte in der Begründung mit, dass es der Argumentation des Bezirksamtes - Tierschutz-Paragraph 16a i.V.m. ASOG und konkrete Gefährdung - nicht folgen kann und aus diesem Grund die Tiere zurück auf das Flurstück Döberitzer Weg 101 gebracht werden sollen.

Des Weiteren hat die zuständige Verwaltungsrichterin deutlich gemacht, dass der Beschluss überschlägig unter der summarischen Prüfung erfolgte.

 

Da dem Bezirksamt im Nachgang zur Sicherstellung der Tiere bekannt wurde, dass Berliner Forsten Rechtsverstöße festgestellt hat und die Tiere nicht auf das Flurstück zurückgebracht werden dürfen, stellte sich die Frage, ob und wie der Beschluss des Verwaltungsgerichtes umzusetzen ist.

 

Daraufhin stellte das Bezirksamt einen Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht, der die Vollstreckung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes beinhaltete. Gleichzeitig wurde Beschwerde eingelegt, weil die Begründung für die Nichtanerkennung der Gefährdung und des Einsatzes des Tierschutz-Paragraphen 16a i.V.m. ASOG nicht nachvollzogen werden konnte.

 

Am 17.10.2012 erhielt das Bezirksamt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts. Die Aussetzung der Vollstreckung wurde akzeptiert. Das heißt, die Tiere dürfen/können nicht auf das Grundstück Döberitzer Weg 101 zurückgebracht werden.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.

 

Das Beschwerdeverfahren ist noch abzuwarten. So lange keine andere Möglichkeit gefunden wird, verbleiben die sichergestellten Tiere bei dem vom Bezirksamt beauftragten Schäfer.

 

BzStR Machulik betont, wenn eine geeignete Fläche gefunden wird, wo die Schafe artgerecht und sicher untergebracht werden können, werden die Tiere aus der derzeitigen Obhut heraus genommen und können von ihrem Besitzer dort unter Supervision gehalten werden.

 

Im Rahmen der Diskussion, an der sich BzStR Machulik, die Bezv. Schunke, Paolini, Kesslin, Höhne und Meißner, B. beteiligen, werden die Nachfragen der Bezirksverordneten detailliert beantwortet.

 

Bezv. Meißner, B. beantragt zum Thema Schafherde eine Sondersitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zu der ein Vertreter der Berliner Forsten eingeladen werden soll.

 

Bezv. Höhne verließt Auszüge aus Facebook-Eintragungen und bringt ihren Unmut darüber zum Ausdruck, sich als Bezirksverordneter in dieser Form auf einer Internetplattform zu äußern. Sie betont, dass dies inakzeptabel ist.

 

Bezv. Kessling schließt sich der Aussage der Bezv. Höhne an und betont, dass es nur zum Schaden für den Bezirk Spandau sein kann, wenn diese unsäglichen Dinge nicht schnellstmöglich beendet werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen dem Antrag der Bezv. Meißner, B. zu.

Der Ausschuss verständigt sich auf die Durchführung der nichtöffentlichen Sitzung am regulären Sitzungstermin 15.11.2012. Als Ausweichtermin wird der 09.11.2012 vereinbart.


 
 

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