Auszug - Vorstellung Abt. JuBiKus, Amt 3, heute: RSD 2 Klosterstraße (Wilhelmstadt, Gatow, Kladow, Heerstraße Nord) Jugendgerichtshilfe Vorstellung Projekt "Betreuungsanweisung" durch den Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e. V.  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 19:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Frau Leber leitet seit April d

 

Frau Leber leitet seit April d. J. den RSD 2, ist jedoch seit 35 Jahren im Bezirk in verschiedenen Arbeitsbereichen beschäftigt.

 

Der Schwerpunkt der Aufgaben des Sozialen Regionalen Dienstes ist die Unterstützung/Betreuung/Beratung von Familien in unterschiedlichen Problemlagen mit ihren Kindern und Jugendlichen. Beim Sozialen Regionalen Dienst ist der Zentrale Krisendienst des Jugendamtes angesiedelt. Zum gesamten RSD 2 einschließlich Krisendienst gehören, wenn alle da sind, 26 Mitarbeiter/-innen.

 

Zur Zuständigkeit der Region 2 gehören ca. 1/3 der Spandauer Bürger mit 77.000 Einwohnern in Gatow/Kladow, Heerstraße Nord, Wilhelmstadt und der Siedlung um IKEA/Charlottenburger Chaussee.

 

Ein Brennpunktgebiet ist wieder Heerstraße Nord durch die letzten Zuzüge geworden. Es gab lange Leerstand in dem Bereich, der weitestgehend aufgefüllt ist, darunter viele Problemfamilien, Zuzüge von Menschen unterschiedlichster Herkunft aus Gebieten weltweit. Die Kollegen müssen sich sehr schnell und flexibel auf Situationen einstellen müssen und schauen müssen, wie man nicht nur individuelle Hilfen gestaltet, sondern auch im Blick behalten muss, was für Gruppierungen es gibt, wer wen mit anzieht, wo sich die Leute treffen und wie die Gruppierungen zueinander gehören.

 

Ein weiteres Brennpunktgebiet ist der Kern der Wilhelmstadt, der immer wieder, aber über die Jahre gleichmäßig, ein Gebiet ist, mit dem man einen Umgang hat und was einigermaßen einzuschätzen ist.

 

Mit dem Personal wird versucht, so rechtzeitig wie möglich einzugreifen, was dann aber auch zur Folge hat, dass das Amt bei allem Steuerungsdruck und Minderung der Ausgaben im HzE-Bereich sehr wohl sehen muss, wo und mit welcher Form von Hilfen zur Erziehung gezielt weitergeholfen werden kann. Es ist gelungen, Steuerungsbewegungen zu verursachen und man ist bemüht, mit den Mitteln hinzukommen. Es wird zugesehen, dass nötige Unterbringungen im erforderlichen Maß umgesetzt werden und es wird darauf geachtet, dass dort, wo es möglich ist, Kinder auch in ihre Familien zurückgehen. Aber auch die Rückführungsprozesse kosten Geld, um ein Stück zu schauen, ob es gelingt und hier wird dann durch ambulante Hilfe Unterstützung geleistet.

 

Von gut 1400 Fällen HzE, die aktuell im Jugendamt insgesamt bewegt werden begleitet und bearbeitet der RSD 2 ungefähr 520 Fälle. In dieser Fallzahl steckt, weil im RSD 2 angegliedert, die Zuständigkeit für minderjährige Asylantragsteller in Spandau. Jeder Berliner Stadtbezirk muss eine bestimmte Quote der minderjährigen Asylantragsteller aufnehmen, begleiten und betreuen. Das ist bundesweit geregelt und macht eine Menge von ca. 40 HzE-Fällen in dem Bereich aus.

 

Bezogen auf die Minderjährigen ist erstaunlich, dass der RSD 2 mit ungefähr 6,5 % der Minderjährigen Spandaus HzE gewährt. In der Region 1 ist die Prozentzahl sehr viel höher. Die Ursachen hierfür können nur vermutet werden wie z. B. den Vorteil des RSD 2, dass im Bereich Gatow/KIadow nicht ganz so viel Bedarf besteht.

 

Der Zentrale Krisendienst untersteht ihrer Leitung, ist aber für den gesamten Bezirk tätig. Diesen gibt es seit ca. 10 Jahren und er funktioniert recht gut, auch wenn seit vielen Monaten die Energie etwas geringer ist, weil eine Stelle über längere Zeit nicht besetzt werden konnte. Trotzdem versuchen die Kollegen, alle Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdung so aufzugreifen, dass so frühzeitig wie möglich an die Familien herangekommen wird. Der Krisendienst hat 6 Stellen und ist sozusagen die Feuerwehr des Jugendamtes. Der Krisendienst ist bekannt und im Bezirk verwurzelt. Er wird von Bürgern, von Institutionen, Schulen und Kitas bis hin zur Polizei bei Einsätzen sehr gerne und immer mit einbezogen.

 

BzStR Hanke, Herr Tölke und Frau Leber beantworten die Fragen der Bezv. Höhne, Bgd. Kroggel und Herrn Koßack betr. Wohnsituation für Familien mit Hartz IV-Bezug durch die Regelung, dass junge Erwachsene zu Hause wohnen müssen, Entwicklung der Fallzahlen im Krisendienst, personelle Ausstattung nach Einzelheiten. Es wird u. a. ausgeführt:

 

-          Die Fallzahl-Entwicklung im Krisendienst ist über die Jahre relativ hoch, aber auch konstant. Pro Woche gibt es ungefähr 10 Meldungen und man kann davon ausgehen, dass davon leider bei 8 Meldungen wirklich Gefährdungsmomente im Hintergrund liegen. Viele Beispiele verschiedenster Arten werden benannt.

 

-          Es ist natürlich für die Arbeit immer mehr Personal gewünscht, jedoch wäre es schon sehr hilfreich, wenn die vorhandenen Stellen besetzt blieben und die Zeitverträge in unbefristete Arbeitsverhältnisse geführt werden. Die Personalsituation ist jedoch weiterhin sehr prekär. Derzeit kann das laufende Geschäft einigermaßen bewerkstelligt werden. Die Vor- und Nachteile des notwendigen Generationenwechsels beim Personal im Jugendamt werden erläutert.

 

-          Die Zuzüge aus anderen Bezirken mit der Übernahme der Akten und Kosten bereitet große Probleme.

 

-          Die technische Ausstattung im RSD 2 entspricht keinesfalls den heutigen Anforderungen an einen Arbeitsplatz.

 

Herr Schmidt berichtet von der Jugendgerichtshilfe und erläutert den Mitgliedern des Ausschusses, dass die Jugendgerichtshilfe die Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren wahrnimmt. Dies geschieht auf zwei gesetzlichen Grundlagen, und zwar der § 52 KJHG SGB VIII und der § 38 JGG. Es sind zwei nicht ganz aufeinander abgestimmte gesetzliche Grundlagen und erklärt diese. Kern der Aufgaben beider gesetzlichen Grundlagen ist es, die persönlichen und sozialen Verhältnisse von jungen Menschen in das Verfahren einzubringen und sie während des gesamten Verfahrens zu betreuen. Die Entscheidungsprozesse der Justiz sollen aus sozialpädagogischer Sicht gutachterlich begleitet werden. Beide gesetzlichen Grundlagen beinhalten ein Beschleunigungsgebot, d. h., möglichst schnell tätig zu werden und eine Betreuungskonstanz zu gewährleisten.

 

Die Jugendgerichtshilfe ist Teil der Jugendhilfe und nimmt andere Aufgaben der Jugendhilfe als Pflichtaufgabe wahr. In Spandau sind zurzeit mit 7 Kolleginnen und Kollegen als zentrale Arbeitsgruppe in der Klosterstraße tätig. Es handelt sich um 4 Vollzeit- und 3 Teilzeitstellen. Die Jugendgerichtshilfe ist Teil des Fachdienstes für Jugend- und Familienförderung und hat, weil es thematisch naheliegend ist, den Kollegen angegliedert, der im Bezirk den Jugendarbeitsschutz und Jugendschutz wahrnimmt.

 

Die Jugendgerichtshilfe bekommt alle Ermittlungs- und Strafverfahren von jungen Menschen in Spandau von 14 bis unter 21 Jahren auf den Tisch. Die Fallzahlen sind in den letzten Jahren deutlich steigend. Von 2009 bis 2011 ist die Zahl von 2566 auf 2708 Fälle, also eine Steigerung von 5 %, gestiegen und erläutert dies. Für das Ende des Jahres 2012 werden 2290 Verfahren erwartet, also wieder ein deutlicher Rückgang. Die Zahl der Verfahren bei Kindern ist gestiegen. Der Arbeitsaufwand wird erläutert und es sind ca. 18 Verfahren, die monatlich beim Gericht wahrzunehmen sind. Außerdem wird dargestellt, welche Fülle von Möglichkeiten es gibt, wie ein Jugendgericht reagieren kann. Einige werden erläutert sowie Angebote, die teilweise überbezirklich durch Freie Träger organisiert werden. Im Bezirk gibt es einen hohen Vernetzungsgrad und eine sehr gute Zusammenarbeitsgrundlage mit den Abschnitten der Polizei.

 

Die Jugendgerichtshilfe stellt fest, dass die Problemlagen bei den jungen Menschen immer komplexer werden und sie kaum noch Ansatzpunkte mit den Mitteln der Jugendhilfe finden. Es gibt eine auffällige Zunahme psychiatrischer Störungen, teilweise drogenindiziert oder aus anderen Gründen, wo die Jugendgerichtshilfe in Grenzbereiche kommt und wo auch die Möglichkeiten über den Kinder- und Jugendsozialpsychiatrischen Dienst und die entsprechenden Kliniken sehr begrenzt ist. Das bereitet der Jugendgerichtshilfe Sorge und wird sie in der Zukunft sicher noch beschäftigen, weil sie mit ihrer Fachlichkeit hier am Ende sind. Auch hier gibt es einen Zuzug von den Innenstadtbezirken nach Spandau sowie auch einen deutlichen Zuzug von Heranwachsenden aus dem Umland.

 

Zwei Mitarbeiter aus dem Gemeinwesenverein Heerstraße Nord führen Betreuungsweisungen durch.

 

Herr Molitor und Herr Tesch berichten über das Projekt der Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Es handelt sich um eine kleine Version der Einzelfallhilfe mit einem zeitlich sehr begrenzten Stundenbudget des Einzelnen, der vorgegeben ist. In dieser Zeit wird versucht, punktgenau herauszufinden, wo der größte Problempunkt liegt. Für diesen Zweck wurde ein Sozialanamnesebogen erarbeitet, in dem versucht wird, den Focus zu finden. Es ist durch die Vorgaben nicht immer möglich, die Probleme umfangreich zu lösen, es wird jedoch entsprechend an weiterführende Fachdienste und geeignete Hilfen vermittelt.

 

Herr Schmidt beantwortet die Fragen der Bezv. Canto und Höhne nach Einzelheiten und erörtert u. a., dass es in der Arbeitsgruppe 2 Kollegen gibt, die durch Fortbildungsmaßnahmen zu Mediatoren gemacht haben, allerdings wurde dies bisher aufgrund der hohen Fallzahlen in der Regel an die Integrationshilfe delegiert, die ein entsprechendes Projekt anbietet. Dort wird die Moderation und Mediation.

 

Die Vorsitzende dankt für die Ausführungen und stellt fest, dass die Mitglieder die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.


 
 

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