Auszug - Antrag der Fraktion der SPD vom 17.09.2012 betr.: Gefahrensituation am Brunsbütteler Damm entschärfen! - überwiesen in der 14. BVV am 26.09.2012 zur Mitberatung für den Ausschuss für Bauen und Verkehr
BzStR Machulik teilt mit, dass nach Auskunft der unteren Straßenverkehrsbehörde die Mitberatung für diesen Antrag nicht gegeben ist.
Bezv. Höhne bittet um Erklärung. Aus ihrer Sicht ist es richtig, dass der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mitberatend tätig werden muss, da der Antrag sowohl das Tiefbauamt als auch die Straßenverkehrsbehörde betrifft.
BzStR Machulik stellt klar, wenn es sich beispielsweise um ein Haltverbot im Priesdorfer Weg handeln würde, wäre die untere Straßenverkehrsbehörde zuständig, da diese Straße zum untergeordneten Straßenverkehrsnetz zählt. Im Falle des Brunsbütteler Dammes handelt es sich um eine Straße im übergeordneten Straßenverkehrsnetz, für das die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin liegt.
Aufgrund dieser Erläuterung kommen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig überein, dem Ausschuss für Bauen und Verkehr in Form eines Protokollauszuges mitzuteilen, dass eine Mitberatung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten nicht erforderlich ist.
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