Auszug - Situation Jugendverkehrsschulen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 7
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Hanke erläutert die Probleme, die mit den Jugendverkehrsschulen bestehen

 

BzStR Hanke erläutert die Probleme, die mit den Jugendverkehrsschulen bestehen. Die Polizei hat sich aus der Mitarbeit zurückgezogen, sie ist derzeit lediglich als "Prüfungsabnehmer" tätig. Er betont, dass die Verkehrsschulen eine wichtige Einrichtung sind, da die Verkehrssicherheit der Kinder ein hohes Gut ist.

Die Schulen werden derzeit durch einen Freien Träger offen gehalten.

 

Herr Lorenz informiert über die Besucherstatistik für die Jugendverkehrsschulen. Seit die Schulen in diesem Jahr geöffnet sind/waren (Frühjahr bis Ende August) haben insgesamt 7.791 Kinder diese besucht.

 

Die Verkehrsschulen werden seit einigen Jahren in sehr guter Kooperation mit der BFU (berufliche Bildung, Beschäftigung und Projekte) als Freien Träger betrieben. Die Finanzierung erfolgte über eine ÖBS-Maßnahme (öffentlicher Beschäftigungssektor). Die ÖBS-Mittel sind seitens des Bundes reduziert worden.

Inzwischen gibt es Ersatzmaßnahmen der Agentur für Arbeit. Diese nennen sich FAV-Maßnahmen (Förderung von Arbeitsverhältnissen).

Der Bezirk hat versucht, über diese Maßnahmen eine Finanzierung der Verkehrsschulen zu sichern. FAV-Maßnahmen werden für zwei Jahre gefördert, vorausgesetzt der Förderung wird zugestimmt.

An FAV-Maßnahmen muss sich allerdings das Land Berlin beteiligen. Es gibt eine Treuhandgesellschaft, die die Mittel des Landes Berlin, die für solche Zuschüsse (Arbeitsförderungsmaßnahmen) vergeben werden, verwaltet. Die Förderung des Landes Berlin würde von der Agentur für Arbeit angerechnet werden und der Trägerverein müsste sich mit 25 % Eigenbeteiligung einbringen, die ein Träger nicht hat.

 

Zurzeit werden mit 8 Beschäftigten über eine MAE-Maßnahme die Verkehrsschulen aufrecht erhalten. Diese Maßnahme läuft noch bis zum 15.02.2013.

Der Träger hat für das kommende Jahr erneut eine MAE-Maßnahme beantragt. Diese beinhaltet 15 Teilnehmer für eine Laufzeit von einem Jahr. Der Antrag wurde von der Agentur für Arbeit bisher nicht beschieden.

 

Im Rahmen einer Debatte, an der sich die Bezv. Haß, Müller, Höhne und Frau Bindel beteiligen, werden die Nachfragen detailliert von Herrn Lorenz beantwortet.


 
 

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