Auszug - Vorstellung Abt. JuBiKuS, Amt 3, heute: Regionaldienst 3 Südekumzeile (Falkenhagener Feld, Staaken) Kindertagesbetreuung/Tagespflege  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Di, 27.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:08 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Der Regionaldienstleiter 1, Herr Scheibe-Draesel, stellt die Region 1 vor und führt u

 

Der Regionaldienstleiter 1, Herr Scheibe-Draesel, stellt die Region 1 vor und führt u. a. aus: Die Region 1 ist eine der drei Regionalgruppen im Bezirksamt Spandau von Berlin, der Abt.Jugend, Bildung, Kultur und Sport und im Amt 3 des Jugendamtes angesiedelt. Diese Region besteht aus 4 Bezirksregionen, den Stadt- und Ortsteilen Siemensstadt, Haselhorst, Neustadt-Mitte und Hakenfelde.

 

In der Region gibt es 60.299 Einwohner, von denen 11.249 unter 18 Jahre alt sind. Etwas mehr als 11 % der unter 18jährigen sind nicht deutscher Herkunft; dies konzentriert sich auf die beiden Stadtteile Siemensstadt und Neustadt-Mitte.

 

Der Sitz des regionalen Sozialpädagogischen Dienstes dieser Region ist der Goldbeckweg 25 in der 2. Etage mit 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 2 Mitarbeiter aus dem nichttechnischen Verwaltungsdienst sind. Alle anderen sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, von denen allerdings nicht alle für die Fallarbeit zuständig sind, sondern nur 15 sog. Fallführende Fachkräfte.

 

Zu den Aufgaben des Sozialpädagogischen Dienstes gehören die Sicherstellung des zivilen Kinder- und Jugendschutzes und im Rahmen des § 8 a KJHA werden Mitteilungen an das Familiengericht gemacht, wenn Kenntnisse vorliegen, die Anlass zur Sorge in einer Familie geben und die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes nicht ausreichend sind. Im gemeinsamen Wirken des Familiengerichts, der Betroffenen und dem Sozialpädagogischen Dienst wird dann versucht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Dies entspricht auch dem Gedanken des Familienverfahrensgesetzes.

 

Weitere Zuständigkeit sind die Kriseneinsätze, die manchmal der Presse zu entnehmen sind. Wenn tatsächlich für einen minderjährigen Menschen Gefahr im Verzug existiert, dann hat der Sozialpädagogische Dienst die Möglichkeit, die einzige hoheitliche Maßnahme, die das Jugendamt bundesweit kennt, nämlich die Anwendung des § 42 SGB VIII - die Inobhutnahme - in Anspruch zu nehmen.

 

Darüber hinaus ist der Sozialpädagogische Dienst für die Mitwirkung im gesamten Familiengerichtlichen Verfahren zuständig. Dies ist seit 1998 geändert worden und das Jugendamt ist nicht mehr regelhaft zuständig bei allen Trennungen und Scheidungen bei Kindeseltern, sondern nur noch für die, die in Streit auseinander gehen. Leider gehen sehr viele im Streit auseinander. Dabei geht es weniger um das Sorgerecht oder das mobile Inventar, sondern es wird sehr ausgiebig über Umgangsregelungen gestritten.

 

Im Bereich der Stiefelternadoption wird der Sozialpädagogische Dienst nach seiner Einschätzung gefragt.

 

Es gibt Beratung und Stellungnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen im Kontext des SGB XII sowie dem SGB II, was bedeutet, dass es eine intensive Zusammenarbeitsfläche mit dem JobCenter und dem Sozialamt.

 

Der Sozialpädagogische Dienst ist die federführende Instanz im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Eltern stellen einen Antrag, dieser wird geprüft und das Hilfeverfahren nach § 36 SGB XVIII wird eingeleitet. Auch hier wird versucht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

 

Bei den benannten 15 Fallführenden Fachkräften gibt es die missliche Situation, dass diese nicht alle unbefristet beim Land Berlin beschäftigt sind, sondern einige davon haben einen 2-Jahres-Vertrag, den das Land Berlin mit seinen Mitarbeitern regelhaft abschließt, so sie nicht schon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin sind. Das ist eine schwierige Situation, da junge und engagierte Mitarbeiter eingearbeitet werden, dies viel Zeit und Geld in Anspruch nimmt und man sie ungern wieder verlieren möchte.

 

Darüber hinaus gibt es in der Region 1 verschiedene Freizeitstätten der Jugend- und Familienarbeit. Diese werden im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

Seit Neuestem ist der Bereich um den Koeltzepark wieder kriminalbelasteter Ort. Dort gibt es nach Ende der kalten Jahreszeit wieder Auffälligkeiten. Es bestehen aber nach wie vor regelmäßige Kontakte zwischen Polizei, Quartiersmanagement und allen, die dort arbeiten, um dort Lösungen zu erarbeiten.

 

Herr Tölke und Herr Scheibe-Draesel sowie Frau Körner von der Stadtteilkonferenz Haselhorst beantworten die Fragen der Bezv. Müller, Bröckl, Milies, Schatz, Bgd. Koßack und Kroggel nach Einzelheiten, u. a. zu den Stellenbesetzungen/Außeneinstellungen, Anzahl von Fallbearbeitung pro Mitarbeiter, technische Ausstattung, telefonische Erreichbarkeit, Beratungs-/Wartezeiten, offene Sprechstunden.

 

Nach der Beantwortung der Frage des Bezv. Bröckl zu der Problematik von Familien, die als HzE-Fall aus einem anderen Bezirk nach Spandau kommen, der Bezirk die Fälle übernehmen muss, jedoch die Finanzierung der Fälle aus dem anderen Bezirk nicht nach Spandau kommt, stellt die Vorsitzende fest auf Bitte des Bgd. Kroggel fest, dass diese Thematik Zuzug nach Spandau und Auswirkungen auf die Jugendhilfe auf die Tagesordnung in einer der nächsten Sitzungen gesetzt wird und dazu ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der zuständigen Senatsverwaltung eingeladen werden soll. Die Problematik der Finanzierung ist allerdings politisch zu lösen.


 
 

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