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Auszug - Trinkwasser - Bericht des Bezirksamtes zur Drucksache Nr. 0092/XIX  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:42 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Nach der Vorbemerkung des Vorsitzenden - Bezv

 

Der Vorsitzende - Bezv. Koza - erklärt, dass Frau Kaschner ein Schreiben, in der sie um Rederecht bittet, und eine Vollmacht einiger Bürger(innen) vorgelegt hat.

 

Bezv. Müller beantragt Rederecht für Frau Kaschner.

 

Nach den Wortmeldungen der Bezv. Höhne, Meys und Paolini, stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Rederecht zu.

 

BzStR Vogt erklärt, dass die Ergebnisse der umfangreichen Beprobung, die angeordnet wurde, zur Beantwortung am 25.01.2012 noch nicht vorlagen.

 

Herr Dr. Sagebiel teilt mit, dass die erstmalige Beprobung aufgrund einer Beschwerde einer Mieterin aus der Wohnanlage im Sommer letzten Jahres stattfand. Es wurde eine Wasserprobe in der Wohnung durch ein von der Hausverwaltung beauftragtes zertifiziertes Labor durchgeführt. Bei dieser Beprobung ist ein Wert von Nickel (0,056 mg pro Liter) einmalig erhöht, festgestellt worden. Allerdings nicht im gesundheitsgefährdeten Bereich. Alle anderen Werte waren im Rahmen der Trinkwasserverordnung.

Daraufhin wurde eine gestaffelte Stagnationsbeprobung von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben, die im Januar stattfand. Es wurden keine Keimauffälligkeiten festgestellt, weder von Nickel noch von anderen Parametern.

Festgestellt wurde nur, das schwarze Partikel in dem Sieb des Wasserrads im Perlator aufgetreten waren. In diesen schwarzen Partikeln wurden Zinkoxid- bzw. Zinkrückstände festgestellt.

Da aber diese Beprobung im Januar aus dem falschen Wasserhahn genommen wurde, hat das Bezirksamt eine erneute Beprobung in Auftrag gegeben. Dabei kam es zu keinen erhöhten Messwerten, nur bei Blei wurde ein Messwert festgestellt, der aber im Moment im Rahmen der Messwerte liegt. Nach der Reduzierung der Messwerte zum 01.12.2013, würde der Messwert oberhalb liegen.

Darüber wurde sowohl die Mieterin als auch die Hausverwaltung hingewiesen.

Ferner wurden bei der umfangreichen Beprobung, die BzStR Vogt erwähnt hat, die entsprechenden Endstränge beprobt, wie es nach der Trinkwasserverordnung vorgesehen ist. Auch in zwei weiteren Wohnungen wurden sowohl die Endstränge als auch die Einspeisungsvorrichtung beprobt. Bei diesen Beprobungen wurden vom Landeslabor Brandenburg keine Auffälligkeiten festgestellt.

 

Die Nachfragen der Bezv. Müller und Paolini nach Einzelheiten werden von Herrn Dr. Sagebiel beantwortet.

 

Frau Kaschner führt aus, dass zusammen mit den Mietern am 6. Februar ein Schreiben an BzStR Vogt verfasst wurde, aus dem hervorgeht, dass die zweite gestaffelte Stagnationsbeprobung sehr kritisch zu betrachten ist, da sie nicht ordnungsgemäß ablief. Der Zusatz, dass es nur der falsche Hahn war, wird nicht so gesehen, weil eine dritte Beprobung der gestaffelten Stagnationsbeprobung, nach Aussage von Zeugen, nicht stattfand. Darüber gibt es einen Befund. Die Frage ist, wie kann es einen Befund geben, wenn es keine dritte Beprobung gab.

In Bezug auf die Perlatoren wurden gegenüber BzStR Vogt weiterhin Feststellungen gemacht. Bei verschiedenen Untersuchungen wurde einmal von Nickelkonzentrationen, schwarzer Niederschlag von Kupfer sowie von Zink, Zinkoxid gesprochen.

Nur bei einem Mieter, obwohl Vollmachten vorlagen, wurde bei der letzten Beprobung eine mikrobiologische, aber keine chemische Untersuchung gemacht.

Ferner wurden bei vielen Mietern an der Kappe nur Besichtigungen durchgeführt. Bei diesen Besichtungen sind die Perlatoren teilweise nicht abgegangen und nachdem ein Glas Wasser getrunken wurde, gesagt, dass es wunderbar schmeckt. Chemische Parameter kann man aber, außer Kupfer wenn es sehr hoch ist, nicht durch trinken feststellen.

 

Herr Dr. Sagebiel erklärt, dass von drei Beprobungen Befunde vorliegen. In Bezug auf die schwarzen Partikel, wurde bei der einmaligen Beprobung im Labor, Zink bzw. Zinkoxid festgestellt. Eine andere labortechnische Beprobung dieser Partikel ist nicht bekannt und bei den Vorortbesichtigungen sind keine Beanstandungen festgestellt worden.

Das Haus an der Kappe wurde wie nach der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben beprobt. Es wurde bei den verschiedenen Aufgängen die Einspeisung der Berliner Wasserbetriebe untersucht und die verschiedenen Steigstränge endständig (das heißt: der letzte Strang) beprobt. Da keine Erhöhung der einzelnen Werte aufgefallen war, wurde davon ausgegangen, dass die Wasserqualität ausreichend gut ist.

 

In der nachfolgenden Diskussion, an der sich die Bezv. Müller, Meys, Koza, Höhne, Bgd. Apel und Frau Kaschner beteiligen, werden die Fragen von Herrn Dr. Sagebiel beantwortet.


 
 

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