Ukraine
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Auszug - Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK)
Das Bezirksamt Spandau wird beauftragt, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) hinsichtlich aller administrativen Aufgaben zu berücksichtigen. Die Verwaltung bildet eine entsprechende Arbeitsgruppe in der die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) thematisiert wird, notwendige Aufgabenstellungen diskutiert und deren Umsetzung geplant werden.
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0