Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5-75 VE für das Gelände zwischen Breite Straße, Am Juliusturm, Havelgrünzug und Hertefeldstraße sowie für Abschnitte der Hertefeldstraße und des Lindenufers im Bezirk Spandau - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
BzStR Röding gibt einige einleitende Worte zum Bebauungsplan 5-75 VE. Der Plan wurde letztmalig mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung im November 2010 im Ausschuss thematisiert.
Herr Marten verdeutlicht auf dem zur Einsichtnahme ausgehängten Plan, dass der Baukörper die historische Bebauung aufnimmt und die Altstadt dort abschließt. Im November 2010 wurde die Hertefeldstraße mit einem erweiterten Wendehammer im Bestand vorgestellt. Im Ergebnis des durchgeführten Verkehrsgutachtens in Kombination mit einem Lärmschutzgutachten wurde der Wendehammer weiter zur Kammerstraße gezogen.
Die Trägerbeteiligung zu diesem Thema hat vom 17.10. bis 25.11.2011 stattgefunden. Von 25 Rückäußerungen hatten 5 planungsrelevante Inhalte. Diese bezogen sich auf:
Ø den Flächenverbrauch (bezogen auf die erste Variante der Planung des Wendehammers)
Ø den Lärmschutz Ø die 16. Immissionsschutzverordnung Ø die Technische Anleitung Lärm Ø die Gründung (Erschütterung durch U-Bahn)
Die Fragen der Bezv. Harju, Domer sowie der Bgd. Ließfeld bezüglich der Hertefeldstraße und die Nachfrage des Bezv. Bayer zum Lärmschutz werden von BzStR Röding beantwortet.
Die Information wird mit drei Enthaltungen (2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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