Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit dem Hinweis auf die Fußgängerstrategie des Landes Berlin für flächendeckende Ampelschaltungen mit kürzeren Rot- und längeren Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger einzusetzen. Auch Kreuzungen mit Mittelinseln sollen während einer Grünphase überquert werden können. Dies muss auch bei verkürzten Umlaufzeiten der Ampelschaltungen während der Nacht- und Abendstunden für den Fußgängerverkehr gewährleistet sein.
Beispiele für zu kurze Grünphasen von Ampelschaltungen sind:
Ruhlebener Straße/Teltower Straße
Überquerung der Ruhlebener Straße (6spurig) 10,5 s
Überquerung der Falkenseer Chaussee (6spurig)
Ecke Am Kiesteich 15,5 s
Ecke Siegener Straße: 17,7 s
Ecke Zeppelinstr.: 16 s
Ecke Hohenzollernring: 7,5 s
Überquerung des Falkenseer Damms (6spurig)
Ecke Askanerring: 20 s
Ecke Flankenschanze: 14 s
Überquerung Am Juliusturm vom Kolk Richtung Carl-Schurz-Str.:
tagsüber 17 s
nachts 8,8 s Richtung Altstadt und 9,8 s Richtung Kolk
Überquerung der Ruhlebener Str./Ecke Klosterstr. Richtung Süden: 11,5 s
Südlicher Überweg der Klosterstr. von Ruhlebener Str. zum Brunsbütteler Damm: 9,5 s